muss der versicherungsnehmer auch den kaufvertrag des autos unterschrieben?
ich möchte mir ein Auto kaufen. Kann ich das Auto kaufen (inklusive Kaufvertrag auf meinem Namen) und beispielsweise mein Vater schließt dann die Autoversicherung auf seinem Namen ab?
5 Antworten
Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein: Eigentümer ist derjenige der den Kaufvertrag unterschrieben hat, Halter ist nur für die Entrichtung der Kfz-Steuer zuständig und der Versicherungsnehmer versichert das Auto, wohl gemerkt, es wird das Auto versichert, nicht eine Person
Ja geht. Du bist dann Halter, dein Vater ist VN.
Zur Zulassung benötigst du eine EVB Nummer. Achte darauf, daß dort dein Vater VN ist und du Halter bist. Viele Gesellschaften wollen diese Trennung nicht und erheben deshalb einen Zuschlag. Besonders wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht.
Nein - die Unterschrift im Kfz-Versich.vertrag genügt vollauf ;-))
Gruß siola55
Das ist kein Problem, der Versicherungsnehmer muss nicht im Kaufvertrag stehen.
Ist unabhängig