Muss der Verkäufer mir mein Geld erstatten?

4 Antworten

Kannste anzeigen. Ob du dein Geld wiederstehst ist fraglich und auch ob der Aufwand 70 Euro wert ist. Ein zivilrechtliches Vorgehen lohnt sich zumindest eigentlich nicht.

Ist aber definitiv rechtlich nicht OK zumindest in der Form in weicher du es schilderst.

Lg

Hier liegt ein Sachmangel vor. Der ist, unabhängig, ob Privatverkauf oder nicht, zu beheben. Sprich: Du hast Anspruch auf einen Pullover in Größe M. Ob Du das durchfechten willst, ist eine andere Geschichte.

Da dies eindeutige Täuschung ist muss er die Ware natürlich zurücknehmen und kann den Umtausch nicht zurücknehmen.

Wäre der Pullover tatsächlich Größe M und würde dir nur nicht ganz passen oder gefallen, müsste er natürlich nicht umtauschen

Deshalb würde ich so, keine Waren über 20€ kaufen.

Bleibt immer Restrisiko

ronnyarmin  26.06.2023, 17:35
Da dies eindeutige Täuschung ist muss er die Ware natürlich zurücknehmen

Nein. Es gibt kein Recht auf Rücknahme.

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Eromzak  26.06.2023, 17:38
@ronnyarmin

Doch. Es gibt nur kein Recht auf Rücknahme wenn der Artikel der Beschreibung entspricht. Zustand und Artikel müssen so sein wie angegeben. Zustand hat sicherlich etwas Ermessensspielraum, wenn ich Größe m verkaufe und dem Käufer passt es nicht ist es sein Problem. Wenn ich aber Größe M verkaufe und sende S dann muss ich das regeln.

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ronnyarmin  26.06.2023, 17:49
@Eromzak

Nein. Es gibt kein Recht auf Rücknahme.

Wenn ich aber Größe M verkaufe und sende S dann muss ich das regeln.

Dann kann der Verkäufer z.B. sagen: Behalte den falschen Artikel, ich schicke den richtigen. Er muß ihn nicht zurücknehmen.

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NackterGerd  26.06.2023, 21:48
@ronnyarmin

Natürlich gibt es ein Recht den falschen und betrügerischen Handel rückgängig zu machen.

Auch Privat darfst du weder täuschen noch betrügen beim Onlineverkauf

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ronnyarmin  27.06.2023, 00:09
@NackterGerd
Natürlich gibt es ein Recht den falschen und betrügerischen Handel rückgängig zu machen.

Richtig. Das beinhaltet aber nicht das Recht, dass der Verkäufer den Artikel zurücknehmen muß.

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NackterGerd  27.06.2023, 09:44
@ronnyarmin

Geld zurückgezahlt ohne Kücksendung ginge zwar - wäre aber ungewöhnlich außer bei Versand aus China (dort rentiert sich der Rückversand oft gar nicht)

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Denkt ihr, eine Anzeige bei der Polizei bringt mich weiter?

Nein, das ist keine strafrechtliche, sondern eine rein zivilrechtliche Sache, und dafür ist die Polizei nicht zuständig.

Wie habe ich sonst die Möglichkeit an mein Geld zu kommen?

Beim Verkäufer einfordern oder zivilrechtlich einklagen.

Eromzak  26.06.2023, 17:28

Betrug ist strafrechtlich relevant.

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BMT216A  26.06.2023, 17:30
@Eromzak

Den Betrug sehe ich hier nicht.

Aber der Fragesteller kann natürlich gerne zur Polizei gehen, die werden ihm dann schon das Richtige sagen.

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Eromzak  26.06.2023, 17:37
@BMT216A

Wenn ich den Käufer täusche fällt das unter Betrug.

Wenn ich ein Kleidungsstück anbiete in XL und bekomme S dann ist das für mich wertlos, wenn das die Artikelbeschreibung nicht hergibt hilft's auch nicht zu behaupten dass es ja S sei aber doch sehr groß ausfällt. Das ist dem Verkäufer auch klar, wäre es anders würde er es ja zurücknehmen und den Fehler einsehen. Da kannst du auch guten Gewissens Absicht unterstellen.

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NackterGerd  26.06.2023, 17:30

Seit wann ist vorsätzliche Täuschung bzw Betrug keine Sache für die Polizei

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