Muss der Vater zu allem die hälfte zahlen? (wenn geschieden)

13 Antworten

Wenn er seinen Unterhalt für Dich bezahlt, hat es seine Pflicht erfüllt. Der Sprachkur ist "Kür", wenn er das Geld hat und es Dir gibt kannst Du dich freuen, wenn nicht, kannst Du es nicht einklagen.

grundsätzlich hast Du kein Anrecht auf einen teuren Hobbyurlaub(ferien) Deiner Wahl... dazu ... was wenn er es nicht macht?nehme doch einen Schülerjob an, gehe an Dein Gespartes wenn es ein Herzenswunsch von Dir ist , Deine Mutter hat ja keine Kosten ( außer Miete) wenn Du nicht da bist , wenn die nett ist gibt sie Dir dann das Geld was sie noch für Deinen Unterhalt bekommt auf die Hand :)) und nutzt Deine Abwesenheit für ein paar Überstunden ..

 sobald Du 18zehn bist mußt Du Dich selber um den Unterhalt von Deinen beiden Eltern bemühen.. die Ergänzung, die Dein Vater zahlen muß richtet sich immer danach was Du aktuell machst und vieviel Du selber verdienst..

 wenn Du nicht zügig Deine Schule, Ausbildung /Studium angehst sind ggf. beide Eltern immer mal aus der Unterhaltspflicht draußen, in dem Fall bekommst Du nicht mal KG sollten zwischen Schulende und Beginn einer Ausbildung zwischen 3-4 Monate liegen.. & in dieser Zwischenzeit bist Du verpflichtet alle Arbeitsangebote anzunehmen..die abgelehnten Bewerbungen mußt Du auch vorweisen.. 

Nein, er muß keine Sprachreise für Dich zahlen.

Du kannst nichts dagegen machen, wenn er nicht zahlt.

Für solche Dinge ist der Unterhalt da, mit dem muß dann halt Deine Mutter so wirtschaften, dass es für die Reise langt.

Nein, der Vater muss dafür nichts zahlen.

Nur, wenn er selbst die Reise mit der Mutter zusammen so geplant hat - sich beide darüber einig waren, müsste er sich an den Kosten beteiligen. Hat nur die Mutter der Reise zugestimmt...., so muss sie allein dafür aufkommen.

so ist es ja auch bei schulausflügen da muss der vater wenn geschieden auch die hälfte zahlen.

Das stimmt nicht.

Der Vater zahlt an die Mutter regelmäßig Unterhalt. Da Klassenausflüge, und -fahrten vorher bekannt sind, kann die Mutter aus dem "laufenden" Unterhalt dafür Rücklagen bilden, der Vater muss also dafür nichts extra zuzahlen neben dem normalen Unterhalt.

Nur an "Sonder- oder Mehrausgaben" (plötzlich entstehende, nicht planbare Ausgaben wie z..B. Nachhilfe...) müsste er sich beteiligen. Dann müsste er aber auch nicht die Hälfte der Kosten tragen, sondern beide Eltern müssten sich - im Verhältnis ihrer Einkommen zueinander - daran beteiligen.

auch bei schulausflügen da muss der vater wenn geschieden auch die hälfte zahlen

Auch das stimmt nicht - der Vater bezahlt den Unterhalt mit befreiender Wirkung, d. h., er hat damit seine Pflichten aus dem Gesetz komplett erfüllt. Alles, was er zusätzlich übernimmt, tut er freiwillig!