Muss der Händler den Wagen vor Ort abholen?

3 Antworten

Ja, natürlich. Wenn das denn so im Einschreiben abverlangt wurde. Nur, was bitte soll ein Händler an einem Schaden bewältigen und kann er das nicht bei Euch im Hof machen? Und den ADAC oder wie das Ding heißt, würde ich noch heute kündigen. Viel zu teuer und helfen, wie oben aufgeführt, wird einem von diesem (auch noch steuerbefreiten) Abzocker-Verein anscheinend auch nicht. Tipp: Prüfe, ob Deine Versicherung Schutzbriefleistungen für rd. 5 bis 10 EUR anbietet und sorge vor für folgende Fälle. 30 km-Transport kostet rd. 150 EUR (Festpreis vereinbaren) und allzeit Gute Fahrt.

Wie @Leon97531 schon schreibt, JA er muss das Auto bei Sachmängelhaftung abholen bzw. die Kosten dafür tragen. Selbst wenn das Auto 700 KM von seiner Betriebsstätte entfernt nicht mehr fahrbereit ist. Gibt es schon Gerichtsurteile dazu.

Wenn es sich um die Erfüllung der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) handelt, dann ja.