Muß das Jobcenter die Mieterhöhung nachzahlen?

4 Antworten

Vermutlich nicht, denn Du hattest, nachdem Dir die Mieterhöhung angekündigt wurde, ausreichend Zeit das JC zu informieren und um Kostenübernahme zu bitten.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/mietrecht-wann-muss-eine-mieterhoehung-angekuendigt-werden_050561.html


http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/mieterhoehung-fristen/

Fälligkeit der erhöhten Miete

Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, muss er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsschreibens bezahlen (§ 558b I BGB).

Hallo.

Normal nicht. Das JC bezahlt immer ab Antragstellung. Mach in deinem Vertrag anders sein. sonst nicht.

So einfach kann  der vermieter keine mieterhöhung machen es sei den es geht um die nebenkosten.! Dan    müste das amt das dan bezahlen!

Gerhart  06.07.2017, 17:51

Der Vermieter kann jederzeit nach den  gesetzlichen Bestimmungen ein Mieterhöhungsverlangen beim Mieter durchsetzen. Da bleibt die Betriebskostenanpassung erstmal außen vor, denn die wäre nur in der Folge einer BK-Abrechnung ohne Einverständnis des Mieters möglich.

In diesem Fall klingt alles sehr komisch.....der Vermieter hätte längst angemahnt.

Das Jobcenter zahlt dann sicher nicht.

Frauhitze 
Fragesteller
 06.07.2017, 11:43

Nein der Vermieter hat nicht angemahnt,sonst hätte sie es ja gemerkt. Er hat erst jetzt nach einem Jahr angemahnt,dadurch hat sie es gemerkt.

cooper1810  06.07.2017, 11:44
@Frauhitze

kann ich mir kaum vorstellen.....bzw die erste Erhöhung muss eigentlich vom Mieter Unterzeichnet zurückgeschickt werden....passiert dies nicht kommt eine Erinnerung

cooper1810  06.07.2017, 13:23
@anitari

Ja oder das...