Muß das Jobcenter die Mieterhöhung nachzahlen?
4 Antworten
Vermutlich nicht, denn Du hattest, nachdem Dir die Mieterhöhung angekündigt wurde, ausreichend Zeit das JC zu informieren und um Kostenübernahme zu bitten.
http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/mieterhoehung-fristen/
Fälligkeit der erhöhten Miete
Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, muss er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Monats nach Zugang des Mieterhöhungsschreibens bezahlen (§ 558b I BGB).
Hallo.
Normal nicht. Das JC bezahlt immer ab Antragstellung. Mach in deinem Vertrag anders sein. sonst nicht.
So einfach kann der vermieter keine mieterhöhung machen es sei den es geht um die nebenkosten.! Dan müste das amt das dan bezahlen!
Der Vermieter kann jederzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Mieterhöhungsverlangen beim Mieter durchsetzen. Da bleibt die Betriebskostenanpassung erstmal außen vor, denn die wäre nur in der Folge einer BK-Abrechnung ohne Einverständnis des Mieters möglich.
In diesem Fall klingt alles sehr komisch.....der Vermieter hätte längst angemahnt.
Das Jobcenter zahlt dann sicher nicht.
kann ich mir kaum vorstellen.....bzw die erste Erhöhung muss eigentlich vom Mieter Unterzeichnet zurückgeschickt werden....passiert dies nicht kommt eine Erinnerung
Oder eine Kündigung.
Ja oder das...
Nein der Vermieter hat nicht angemahnt,sonst hätte sie es ja gemerkt. Er hat erst jetzt nach einem Jahr angemahnt,dadurch hat sie es gemerkt.