Musik für Eigengebrauch kostenlos runterladen?
Wie genau ist die Rechtslage? Habe von vielen gehört , dass das illegal ist, aber auch schon, dass es legal ist. Bitte belegt eure Antworten, damit ich sicher sein kann.
4 Antworten
Für den privaten Gebrauch ist es legal urheberrechtlich geschützte Inhalte zu speichern, zu nutzen, zu verändern. Nur veröffentlichen darf man es ohne Genehmigung nicht.
Manche kommen schon automatisch mit so einer Genehmigung wenn sie eben unter einer entsprechenden Lizenz bereit gestellt wurden.
Das nächste wäre woher man das geschützte Material erhält. Illegal sind offensichtlich illegale Quellen. Ist die Quelle nicht offensichtlich illegal, dann ist der Download legal.
Sind also zwei verschiedene Dinge. Einmal der Bezug und einmal die Nutzung (öffentlich oder privat).
Ärger kann es bei unrechtmäßiger Veröffentlichung geben. Ein illegaler Download hingegen ist erstens schwer nachzuweisen und zweitens macht er nicht genug Schaden um jemand deswegen lohnend abzumahnen.
Es gibt hier leider keine Rechtsberatung, d.h. Belege wirst Du selbst suchen müssen. Aber es ist schon so wie unten schon geantwortet wurde. Ich gehe mal davon aus Du meinst gängige, kommerzielle Musik z.B. aus TV und Radio. Dann hat derjenige, der die Rechte an der Musik hat, zu entscheiden, was mit seiner Musik gemacht werden darf. Wenn eine Band das möchte, kann sie natürlich ihre eigene Musik kostenlos anbieten, aber das machen nur wenige z.B. zum Zwecke des Bekanntwerdens.
Es ist illegal, wenn die Musik nicht frei vom Rechteinhaber zur Verfügung gestellt wird...
Das Gesetz... https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Musiker und Labels verdienen Geld damit, Musik zu verkaufen. Wenn du die nicht bezahlst, ist es Diebstahl. Auch für "den Eigengebrauch".
Eine Textstelle aus dem BGB oder ähnlichem wäre hilfreich
Was hat das BGB mit dem UrhG zu tun?
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001201377
Mein Fehler, kenne mich damit auch wirklich Null aus.
Habe eben von etwas in Richtung "Privatkopie" gehört, wie es auch der Mann in dem Video dort erklärt. Bin mir dennoch nicht sicher.
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Aus einer deiner Links.
Eine Privatkopie setzt voraus, dass du das Original besitzt. Sonst könntest du es ja nicht kopieren.
Wenn also irgendjemand anderes eine Kopie anfertigt und die dann verbreitet, ist es eine offensichtlich rechtswidrige Vorlage. Damit wird auch der Download strafbar.
jup, keine Ahnung wie das in Deutschland ist.
In der Schweiz sind Musik-Downloads für den Eigengebrauch legal.
Du darfst sie aber weder öffentlich vorführen noch verkaufen, oder im Internet zum Download anbieten. (Download = legal /Upload = illegal)
Problematisch sind Tauschbörsen, weil du beim Download gleichzeitig anbietest.
(Kann man jedoch bei einigen Tools, entsprechend einstellen,
z.B: Soulseek /slsknet.org )
Belege?