Müssen Halter und Besitzer einer Kfz immer die selbe Person sein?
Hallo ihr lieben Ich wollte einen kleinen wagen für meinen Sohn kaufen, War auch alles soweit in Ordnung nur ist der Halter und der Besitzer zwei verschiedene Personen. Laut Verkäufer (privat) aus reinen versicherung technischen Gründen auf seiner Schwiegermutter zugelassen. Was sagt ihr dazu ? LG
10 Antworten
War auch alles soweit in Ordnung nur ist der Halter und der Besitzer zwei verschiedene Personen.
In diesem Fall, könnten es sogar 4 Personen sein!
1. der Fahrzeughalter,
2. der Versicherungsnehmer,
3. der Fahrzeugeigentümer,
4. der Besitzer.
Dies ist natürlich auch möglich. Nur die Informationen zu Punkt 1, 2 + 3 benötigt das Versicherungsunternehmen.
Halter, Besitzer und Eigentümer können drei verschiedene Personen sein. Aber nur der Eigentümer kann einem anderen durch Verkauf oder Schenkung Eigentum an einer Sache verschaffen.
... nein, wer sich diese teure Variante leistet, kann es tun.
Das ist ein völlig normalere Vorgang.
So wie es geschildert ist, ist dies Legitim.
Es gibt viele 18-20 Jährige die in der Gewalt von Fahrzeugen sind, dennoch die Eltern aufgrund von Kosten die Versicherung übernehmen bzw. es als 2. Wagen eingetragen haben in der Versicherung
Würde mir dabei keine Sorgen machen, solange das Fahrzeug ordnungsgemäß Abgemeldet wird etc. passt dies.