Müssen Empfänger das Paket bei Beschädigung im beisein des Fahrers öffnen und dann direkt reklamieren?

1 Antwort

Wie bei beschädigter Verpackung zu Verfahren ist, um ggf. Schadenersatz vom Transportunternehmen oder Versender zu bekommen, steht i.d.R. in deren Geschäftsbedingungen.

Normalerweise ist es so, wie Du schreibst, ansonsten könnte unterstellt werden, daß der Schaden nach der Übergabe eingetreten ist.

Bei abgelegten Paketen wirds schon diffizil. Am besten direkt Foto von der ungeöffneten Verpackung und dann der geöffneten samt Inhalt machen, oder noch besser, mit Zeugen öffnen. Wird dann aber immer auch ein Stück weit Kulanzsache sein.