Müssen Eltern ihre Kinder bis zum 26 Lebensjahr versorgen?

16 Antworten

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Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Vollendung erfolgt mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag, § 187 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 188 Abs. 2 BGB) gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Kindergeld kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, wenn es bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) ausbildungsuchend gemeldet ist und keine mehr als geringfügige Tätigkeit ausübt.

In Einzelfällen wird gemäß § 32 Abs. 5 EStG über das 25. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld gezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Kind während der Schul- oder Berufsausbildung oder des Studiums den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet oder eine vom Grundwehrdienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt hat.

Problematisch ist die Verpflichtung im Katastrophenschutz wie der Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr. Solche Fälle müssen von der Familienkasse geprüft werden.

Die 27-Jahre-Grenze wurde gemäß § 52 Abs. 40 Satz 7 EStG in Stufen auf 25 Jahre gesenkt:

* Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
* Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
* Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Mit der Änderung der Altersgrenzen entfällt für die betroffenen Personen ggf. auch die Möglichkeit der Beihilfeberechtigung im Beamtenrecht.

Valentine1903  23.08.2010, 13:39

Seit 1.1.2009 gilt "bis Vollendung des 25. Lebensjahres", die Altersstaffelung greift nicht mehr.

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So einfach ist das nicht...

Zum einen nur bis 25. Zweitens nur dann, wenn das Kind sich nicht selbst versorgen kann. Außerdem wird dann erst geschaut, ob das Kind nicht auch zu Hause bleiben kann. Dann kann den Eltern nur soviel zugemutet werden, dass sie sich selbst auch noch ernähren können und so.

Das ist alles nicht so einfach und lässt sich nicht pauschalisieren, das kommt immer auf den individuellen Fall an.

Also, wenn du zum Beispiel mit 18 ausziehen willst, aber keinen Job hast, dann müssen deine Eltern dafür aufkommen (Miete etc.) Es gibt ja viele Kids die nach der Ausbildung ohne Job da stehen und ausziehen wollen weil sie meinen sie bekommen ja ALG. Aber das ist nicht so. Deine Eltern sind verpflichtet dich bis zu deinem 25. Lebensjahr zu Hause aufzunehmen. Nur bei Härtefällen (Gewalt in der Familie usw) wird dir vom Amt auch unter 25 eine Wohnung finanziert. Wenn du allerdings einen Job hast, kannst du natürlich auch schon früher zu Hause ausziehen, denn dann kannst du deine Miete ja selber zahlen (evtl kann man Wohngeld beantragen). Hoffe das hilft dir weiter.

Sie "müssen" dich unterstützen, solange du nicht selbst für deinen Lebensunterhalt aufkommen kannst(also, solange du dich eine einer Ausbildung befindest oder Arbeitslos bist (oder bis du 26. geworden bist)).

Aber WIE sie dich unterstützen, das können die Eltern selbst entscheiden.

Sie könnten z.B auch sagen: "Wir kaufen mit dir zusammen ein und zahlen deine Lebensmittel" oder was auch immer.

Wenn du eine Ausbildung abgeschlossen hast und genügend Geld verdienst, dass du deinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kannst, brauchen deine Eltern nicht für dich aufkommen.

Aber wenn du arbeitslos bist und dich nicht selbst ernähren kannst, sind deine Eltern bis zu deinem 25.Lebensjahr dir gegenüber unterhaltspflichtig. Du würdest also kein Hartz4 bekommen wenn du zu hause ausziehen willst.Das musst du dann schon selbst finanzieren.

Meinst du das ?

Engelchenx333 
Fragesteller
 23.08.2010, 13:16

Also ich wollte damit nicht andeuten dass ich sie ausbeuten will. Aber meine Mutter meinte es wäre für sie billiger wnen ich zuhause bleibe bis ich mit dem studium und allem vertig bin

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