Müss ich bei Wiedereingliederung an Feiertagen auch arbeiten, was sonst überstünden wäre.

2 Antworten

Da im medizinischen Bereich auch Feiertage AT darstellen, wenngleich mit Zulagenanspruch, hat der AG grundsätzlich Recht. Die Festlegung der Arbeitstage im Rahmen der vereinbarten Wochenarbeitszeit liegt im Direktionsrecht des AG, soweit dies nicht individualvertraglich respektive durch Auflagen eingeschränkt wird. Da der AG bei der stufenweisen Wiedereingliederung nicht verpflichtet ist, einer solchen Reha-Maßnahme der GKV zuzustimmen, steht es ihm auch frei, die Rahmenbedingungen dieser Wiedereingliederung weitgehend zu bestimmen.

Richtig an 5 Tagen welche Tage es sind entscheidet die Firma an Feiertagen mit Zulagen wenn es so geregelt ist.