mündliche Zusage einer Wohnung..bei vereinbarter Schlüsselübergabe Absage
Hallo :) Folgendes..meine Freundin hat vor ca 2 Monaten eine Wohnung besichtigt..nach einer Woche bekam sie die Zusage! Schlüsselübergabe und Mietvertrag sollten heute zustande kommen..so das sie am 01.April einziehen kann und vorher noch etwas renovieren kann. Sie hatte sich inzwischen sämtliche Möbel gekauft von Küche bis Wohnzimmer. Als sie heute dort erschien..wurde ihr prombt die Wohnung wieder abgesagt,mit der Aussage,das sie doch nicht der richtige Mieter sei und außerdem wolle sie jetzt auch 450 anstatt 300 Euro Miete haben. Wie ich schon gelesen habe..hat sie da wohl kaum eine Möglichkeit auf Recht..aber gibt es sowas wie Schadensersatz ? Sie muss die Möbel jetzt kostenpflichtig unterstellen lassen. Hat da schon jemand mal mit Erfahrung gemacht oder kennt sich da aus ?
7 Antworten
Hallo, bin selber Vermieter und kenn mich ein wenig aus. Das Verhalten des Vermieters ist nicht in Ordnung, aber rechtlich nicht zu belangen wenn keine weiteren Zeugen bei der Zusage anwesend waren. Dann steht es Aussage gegen Aussage. Ein mündlicher Vertrag ist genau so bindend wie ein schriftlicher, nur schlechter nachzuweisen. Deshalb ist die Schriftform gerade bei Mietangelegenheiten wichtig und wenn es auch nur auf einem Bierdeckel fest gehalten wurde. Hier würde ich raten, sich an einen Mieterverein zu wenden oder an einen Fachanwalt. Vor Gericht wird es wahrscheinlich in einem Vergleich enden. Doch immerhin werden die meisten Unkosten dadurch gedeckt. Will damit sagen, dass keiner auf die Idee kommt, Möbel usw. für die neue Wohnung zu kaufen, wenn man nicht die Absicht zum Einzug hätte. Und dass da vorher etwas abgesprochen wurde, liegt auf der Hand.
Grundsätzlich sind auch mündliche Verträge (auch Mietverträge) bindend. Allerdings ist hier fraglich, ob tatsächlich ein Vertrag geschlossen wurde, denn die Vereinbarung, dass man sich zur Schlüsselübergabe und Vertragsunterzeichnung trifft, bedeutet ja, dass noch kein bindender Vertrag vorliegt.
Einen Anspruch auf die Wohnung hat deine Freundin daher nicht, aber die Vermieterin macht sich vermutlich schadenersatzpflichtig. Nach § 311 II BGB, § 241 II BGB ist sie zu Treu und Glauben verpflichtet. Die plötzliche Absage kann einen Verstoß dagegen darstellen und Schadenersatzansprüche gemäß § 280 BGB begründen.
Allerdings hängt das sehr von den genauen Umständen ab, insbesondere, inwieweit deine Freundin hinreichend darauf vertrauen durfte, um bereits Möbel zu kaufen. Und im Zweifelsfall auch von der Einstellung des Richters. Dazu kommt - angesichts der Tatsache, dass alles mündlich lief, die Schwierigkeit der Beweiserbringung.
Das sehe ich nicht als eindeutig an. Die Schlüsselübergabe dürfte ja unter dem Vorbehalt der Vertragsunterzeichnung gestanden haben. Damit wäre die Vereinbarung des Termins in Bezug auf den Vertrag nur eine Absichtserklärung.
es könnte ein Fall von Verschulden bei Vertagsverhandlungen vorliegen, auch culpa in contrahendo (c.i.c.) genannt und daraus lassen sich Schadenersatzansprüche ableiten. Es bedarf der Einzelfall prüfung, die hier in dem Forum nicht möglich ist. Ich rate, fachmännischen Rat eines Anwalts einzuholen. Vielleicht lässt sich ein Mietvertrag dann doch noch nachverhandeln, wenn der Vermieterin das Streitrisiko klar gemacht wird.
na da hat sie Pech gehat, da sie den Vertrag sicher nicht beweisen kann und damit auch keinerlei Schadensersatzansprüche hat. Aber kauft sich schon neue Möbel ohne dass er einen Mietvertrag unterschrieben hat???
Da es sich nur um eine mündliche Zustimmung handelte hätte deine Freundin nicht voreilige Schlüsse ziehen sollen. Erst mit einer schriftlichen Zustimmung kann sie beweisen, dass sie Recht auf die Wohnung hat.
Mfg
Eine Vereinbarung zur Schlüsselübergabe lässt schon auf beiderseitig geäußerte Willenserklärungen schließen, die einen mündlichen Miet(vor)vertrag zur Folge haben.
Allerdings, wie Du schreibst, ist es schwierig, einen detaillierten Beweis zu führen.