MPU bei Fahrerflucht?

2 Antworten

Ob eine MPU absolviert werden muss, lässt sich pauschal nicht sagen. Letztlich ist es immer eine Entscheidung im Einzelfall, ob die Behörde es für notwendig hält, die Fahreignung begutachten zu lassen.

Ausschlaggebend sind u.a. folgende Punkte:

  • War man zuvor schon mal auffällig im Straßenverkehr (Wiederholungstäter)
  • Wie schlimm ist der Schaden, bzw. wurde jemand verletzt oder sogar getötet
  • Aktueller Punktestand in Flensburg
  • Wird ein Fahrverbot angeordnet oder die Fahrerlaubnis ganz entzogen

Wenn man vorher nie aufgefallen ist, bekommt man keine MPU. Da es trotzdem eine Straftat ist, läuft es in der Regel auf ein Gerichtsverfahren, eine Geldstrafe, ein Fahrverbot von 1- 3 Monaten, und 2 - 3 Punkte hinaus.

Ist man im Straßenverkehr vorher schon auffällig gewesen, bedeutet das trotzdem nicht zwangsläufig eine MPU. Da kommt es eher auf den Schweregrad der Verstöße an.

Was man aber bzgl. der Punkte beachten sollte: Sobald man 8 Punkte in Flensburg erreicht hat, muss man grundsätzlich eine MPU machen. Wenn man schon 5 - 7 Punkte in Flensburg hat und man bekommt wegen einem anderen Verstoß 1 oder 3 Punkte und hat die 8 Punkte somit voll, ist der Führerschein für mindestens 6 Monate weg (da Sperrfrist) und man muss eine MPU machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der letzte Verstoß eine Ordnungswidrigkeit war (z.B. Blitzer), oder ob es eine Straftat war (z.B. Fahrerflucht).

MPU, Knast, Geldstrafe usw. Alles ist möglich