Motorroller in Parkzone parken - Parkschein?
Ich arbeite in der Innenstadt und habe bisher ohne Probleme meinen Motorroller neben einem Fahrradständer geparkt. In der gesamten Umgebung herrscht Parkscheinpflicht und Parkplatzmangel. Es gibt auch keinen ausgewiesenen Motorrad-Parkplatz in der Nähe. Heute habe ich ein "Knöllchen" bekommen. Auf der Heimfahrt habe ich in einem Polizei-Revier nachgefragt, wie ich mich korrekterweise in Zukunft verhalten soll. Man belehrte mich dort, dass ich Führer eines Kraftfahrzeuges bin und deshalb nichts auf einem Fahrrad-Parkplatz zu suchen habe, was mir ja auch einleuchtet. Würde ich mit meinem kleinem Roller einen Parkplatz blockieren, würde ich von den Autofahrern wahrscheinlich "hingerichtet", was ich auch verstehen kann. Würde ich dann einen Parkschein ziehen, wüßte ich nicht, wie ich ihn sicher an meinem Roller befestigen soll. Er wäre wahrscheinlich auch binnen kürzester Zeit geklaut, was ich auch verstehen kann. Wie kann ich dann beweisen, dass ich ordnungsgemäß einen Parkschein gekauft habe? Bei dem Gedanken an den anschließenden Schriftverkehr mit Potokosten wird mir ganz übel. Ich glaub, ich hätte dann bald keine Zeit und keinen Nerv mehr zu arbeiten. Weiß jemand eine Lösung?
Entnervte Grüße!
7 Antworten
Wenn man auf einem ausgezeichneten Parkplatz steht (gebührenpflichtig), muss auch ein Motorroller (z. Bsp. ein Vespa-Roller) ein Parkticket ziehen. Egal ob in der Stadt oder auf einem Waldparkplatz. Kostet normal 10 Euro!
Ich stell mich mit meinen Mofa-quad immer etwas ausserhalb der "Brennpunkte". Denn rein rechtlich muss man auch mit einen Mofa einen Parschein lösen, wo man den festmacht, ist das Problem.
Inzwischen lauf ich lieber 5 miin zu meinen Ziel bevor ich mir den Ärger aufhalse.
Sollte ich trotzdem mal keinen Platz finden, dann stell ich mich dahin wo ich keinen störe. Denn es kommt ja selten vor das man ein Knöllchen bekommt. Zumindest bei uns.
motorrad ist auch fahrzeug isd straßenverkehrs, daher auf jeden fall zur sicherheit parkschein lösen.
Das stimmt nicht!! Gott sei Dank...
Die Gebührenverordnung sieht die Gebührenabgabe nur für MEHRspurige Kraftfahrzeuge vor. Darunter fallen auch die Mopedautos, Quads usw. Einspurige sind dezidiert von der Abgabe ausgenommen. Ich stelle meine Chopper immer bei Füssgängerübergängen, Gehsteigecken etc., da nehme ich keinem Pkw den Platz weg, ab.
Steht in der Parkgebührenverordnung. Aber - du hast den Schein wegen Parkens auf einem Fahrradstellplatz bekommen. Das ist ganz was anderes. Ich habe übrigens eine Strafe wegen Psrkens auf dem Gehsteig bekommen (Habe ich in Italien gesehen, ist aber hierzulande unerwünscht! Habe eben Pech gehabt..)
Ist die Parkgebührenordnung regional unterschiedlich? Habe den Passus "mehrspurig" in der hiesigen nicht gefunden.
Ja wie ist dass denn nun? Ich habe heute auch einen Strafzettel für Falschparken bekommen. Ich stand 3m vor einer "Einmündung" zu einer Fußgängerzone. Begründung "Parken <5m vor Einmündung" Gilt das nur für mehrspurige Fahrzeuge? Behindert habe ich sicher niemanden und ich stand da auch schon öfter, aber heute hatte anscheindend ein Ordnungshüter nen schlechten Tag oder wußte es nicht besser?! Wenn der Tatbestand für einen Roller gilt, gilt es dann auch für ein Fahrrad ;) (War ne Scherzfrage. Ich weiß, ein Fahrrad hat kein Kennzeichen, könnte aber "abgeschleppt" werden oder nicht?
Wo steht das, dass Gebühren nur für MEHRSPURIGE Kraftfahrzeuge gelten?
Gruß Spedoc
Kannst Du mir nennen, wo das genau geschrieben steht? Dann könnte ich es ja auf einen Widerspruch anlegen. Ich parke meinen Roller seit ewigen Zeiten an dieser Stelle, aus Deinen besagten Gründen. Ich behindere dort wirklich niemanden und blockiere somit auch nicht die wenigen Parkplätze. Vielen Dank schon mal für Deine mutmachende Antwort!