Motorrad Oldtimer Anmeldung mit Drossel und eVB?
Guten Tag,
ich habe vor einigen Monaten den A2 schein gemacht und mir endlich ein Motorrad gekauft. Daher das ich irgendwie ein Liebhaber von älteren Motorrädern geworden bin, habe ich mir eine Honda CBR 600F Pc19 aus dem Jahr 1989 im Originalzustand gekauft. Alles Super soweit...
Wollte sie gerne Online anmelden wofür ich die eVB Nummer benötige. (Daher das meine Versicherung kein Motorrad über 29 Jahre versichert, muss ich mir eine andere Versicherung suchen- kennt jemand eine gute?). Um die eVB zu erhalten, muss ich die Leistung mit angeben. Wie genau muss ich da jetzt vorgehen? Das Motorrad ist abgemeldet und wird sofort nach der Anmeldung gedrosselt werden von 63kW auf 35kW(oder kann das Gutachten vor der Anmeldung erfolgen?) Muss ich bei den Antrag der eVB die jetzige offizielle Leistung von 63kW angeben oder kann ich bereits schon die Drosselung mit berücksichtigen?
Ich habe irgendwie den Durchblick verloren. Wer kennt sich damit aus und kann mir ggf. sagen wann ich was zutun beziehungsweise zu beantragen habe?
Ich bedanke mich!
3 Antworten
- Die Versicherung wird möglicherweise nur in der Kaskoversicherung mit dem Fahrzeugalter ein Problem haben. Wenn Du nur eine Haftpflichtvers. haben willst, spielt das ggf. keine Rolle.
- Du mußt die Leistung angeben, die tatsächlich vorhanden ist, also die gedrosselte, sobald die Drosselung erfolgt ist. Daher wäre es auch umständlicher, wenn Du das Krad erst ohne Drossel zuläßt und dann die Drosselung vornimmst. Dann mußt Du zweimal zur Zulassungsstelle und auch der Versicherungsvertrag muß zweimal angefasst werden.
- Technische Änderungen können auch bei einem Fahrzeug ohne Zulassung vorgenommen werden.
Änderungsabnahmen, Hauptuntersuchungen usw sind auch bei abgemeldeten Fahrzeugen möglich. Der TÜV vermerkt dann auf dem Bericht, dass die Prüfplakette nicht zugeteilt wurde, die gibt es dann später bei Anmeldung von der Zulassungsbehörde.
Die Versicherung fragt dich beim Antrag, ob die Leistung vom serienmäßigen Zustand abweicht. Wenn das Fahrzeug vor der Anmeldung gedrosselt wird, was die einzig sinnvolle Vorgehensweise ist, dann wäre diese Frage mit "ja" zu beantworten und die gedrosselte Leistung anzugeben.
Vielen dank für deine Nachricht! Bei der Online Anmeldung musste ich die Sicherheitscode von Fahrzeugschein Teil I und Fahrzeugschein Teil II angeben. Problem dabei ist, dass beide Dokumente jetzt durch das Freilegen ungültig sind. Ist das dem "Tüv" egal oder muss ich die jetzt vorher anmelden? Die Anmeldung kann ich ja nicht weiter durchführen durch die fehlende eVB.
Wer kennt sich damit aus und kann mir ggf. sagen wann ich was zutun beziehungsweise zu beantragen habe?
Jeder Versicherungsmakler aus Fleisch und Blut wird dir gerne mit Rat und Tat behilflich sein.