Motorrad offen fahren was habe ich zu erwarten wenn die Polizei mich erwischt?

4 Antworten

Das ist 1. fahren ohne Fahrerlaubnis.

Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.

"https://www.autobild.de/artikel/fahren-ohne-fahrerlaubnis-13650151.html"

Und 2.

Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz.

"https://www.bussgeldkatalog.org/erloeschen-betriebserlaubnis/#:~:text=Das%20Fahren%20ohne%20Betriebserlaubnis%20wird,Punkt%20in%20Flensburg%20die%20Konsequenz."

26Sammy112  27.04.2022, 11:10

Ergänzend dazu: Sollte es zu einem Unfall kommen, dann wirst Du wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen bleiben. Jede mir bekannte Versicherung schließt Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis von der Versicherungsleistung aus.

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wiki01  27.04.2022, 11:15
@26Sammy112
Jede mir bekannte Versicherung schließt Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis von der Versicherungsleistung aus.

Solange eine Versicherung besteht, bezahlt sie. Deshalb nennt man diese "Haftpflicht". Aber sie kann und wird den Schaden vom Verursacher zurückholen, bis zu einer gedeckelten Höhe von 5000€.

Um den Unsinn deiner Behauptung zu verdeutlichen: Der Fahrer verursacht einen Unfall. Personenschaden und Sachschaden in Höhe von 500.000 Euro. Den kann er natürlich nicht bezahlen. Nach deiner Auffassung muss er aber den Schaden selbst tragen. Kann er nicht. Was bitte, kann der Geschädigte dafür? Soll er jetzt auf seinen Kosten sitzen bleiben?

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Rotfuchs716  22.10.2022, 22:37

1 ergibt keinen Sinn da der A1 Führerschein nicht auf 5 kw begrenzt ist! Die Grenze liegt da bei 125 Kubik und je nach Datum des Führerscheins bei 15 PS oder 13 PS oder auch offen. Die Entdrosselung müsste jedoch vom TÜV eingetragen werden! Also eventuell Busse wegen Fahren ohne Zulassung, aber bezüglich Fahrerlaubnis nicht relevant.

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Ein Ermittlungsverfahren wegen einer VerkehrsSTRAFTAT, Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 (1) 1 StVG, wird geahndet mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Knast (im Erwachsenenstrafrecht).
Im Jugendstrafrecht gibt es sehr wahrscheinlich eine fette Geldauflage und ein dickes Sozialstundenkonto nebst Eintrag in das Erziehungsregister. Das bleibt dann da ein paar Jährchen drin, und taucht auch im Bundeszentralregister auf.
Ganz schlecht, wenn Du vor hast, mal im öffentlichen Dienst zu arbeiten, Pilot zu werden oder Berufskraftfahrer, an Flughäfen oder anderen sicherheitsrelevanten Objekten, wie Kraftwerken o.ä., zu arbeiten.
Davon abgesehen wird man dir vor Ablauf einer festzuegenden Frist nicht die Möglichkeit geben eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Es ist gut möglich, das deine Kumpels schon mit ihren ersten Autos posen und vor der Eisdiele vorfahren, während du noch mit Bus und Bahn oder dem Fahrrad unterwegs bist.

Straftatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" im Sinne von §21 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz. Darin steht: "Wer ein Kraftfahrzeug führt ohne eine oder ohne die entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen".

Weiterhin könnte die Betriebserlaubnis erloschen sein.

Folgen: Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Untersagung der Weiterfahrt an Ort und Stelle, ggf. Vorführung des Fahrzeuges bei einem Sachverständigen auf deine Kosten.

Mfg

Mattal123 
Fragesteller
 27.04.2022, 18:31

Einige sagen MPU und das die Maschine eingezogen wird andere sagen das man ,,nur‘‘ Sozialstunden aufgebrummt bekommt und das die Maschine zum tüv muss. Welches dieser Dinge trifft nun zu?(ich bin noch minderjährig falls das eine Rolle spielt) Mfg

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Rollerfreake  27.04.2022, 19:12
@Mattal123

Das kann man pauschal so nicht beantworten. Die Bestrafung liegt in der Hand des Gerichtes, der Gesetzgeber, gibt immer nur einen Strafrahmen vor. Erwischt man einen "gut gelaunten" Richter, dann bleibt es bei einer Geldstrafe oder bei Sozialstunden, erwischt man hingegen einen "schlecht gelaunten" Richter, dann kann er einem theoretisch auch eine Haftstrafe geben. Minderjährig spielt in sofern eine Rolle, da dann generell das Jugendgerichtsgesetz, also das Jugendstrafrecht Anwendung findet, welches generell milder als das "Erwachsenen- Strafrecht" ist. Über die Anordnung einer MPU, entscheidet wiederum die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese hat wie das Gericht ebenfalls einen Spielraum, sodass bei dem einen Sachbearbeiter "nicht's" passiert, der Andere schickt einem zur MPU. Mfg

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das wäre das gleiche als wenn du eine 1000er fährst.

  • fahren ohne gültigen Führerschein
  • fahren ohne Betriebserlaubnis
  • sollte es zu einem Unfall kommen- wird die Versicherung dich in Regress nehmen

alles zusammen: sehr viel Ärger und deinen jetzigen A1 biste wieder los.

Knattergreis  28.04.2022, 11:31

Führerscheinsperre und eine saftige Geldstrafe oder sogar bis 1 Jahr Knast wäre unter "alles zusammen" sicher noch erwähnenswert… 🤓🎈

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