Motorrad 125ccm Fahren mit Klasse B

7 Antworten

Die EU-Führerscheinrichtlinie hätte das durchaus erlaubt, in Deutschland haben sich aber wieder mal die Bedenkenträger durchgesetzt. In anderen europäischen Ländern (zum Beispiel Italien, Frankreich oder Belgien) kann man aber mit dem Autoführerschein (manchmal nach einigen Jahren Fahrpraxis oder mit ein paar Übungsstunden) 125er fahren.

So musst du mit Führerscheinenverlust rechnen, wenn du in Deutschland angehalten wirst!

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat nach § 21 StVG.

Wenn dich die Polizei anhält kannst du mit 6 Punkten in Flensburg rechnen. Dementsprechend kriegst du auch kein Verwanrnungsgeld, sondern direkt ein Bußgeld.

Solltest du angehalten werden denk daran: "Schweigen ist Gold", denn wenn du bewusst ohne Fahrerlaubnis fährst ist das vorsätzlich.

  • Es gibt eine Freiheitsstrafe bis zu 12 Monate oder eine passende Geldstrafe, wenn du vorsätzlich ohne Fahrerlaubnis fährst.

  • Es gibt eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen, wenn du fahrlässig ohne Fahrerlaubnis fährst.

Bei einem vollen Punkte-Konto ist dein Führerschein beim ersten mal weg. (Achtung: Wenn man dir mehr als 1ne Fahrt nachweisen kann sammelst du schnell Punkte, denn dementsprechend kommen Fahrtenanzahl mal 6 Punkte auf dich zu. Solltest du also etwas wie "Ich bin doch schon auf dem Rückweg" erwähnen, und das wird protokolliert, kann der Richter dir 12 Punkte schenken.) Die Grenze für den Führerscheinentzug kennst du sicher. (18 Pkt.)

Solltest du mehrmals erwischt werden reichen auch die Konsequenzen weiter. Das Fahrzeug kann eingezogen werden (ersatzlos), dir kann eine eine Sperrfrist (mindestens 6 Monate) auferlegt werden. Das bedeutet, dass du auch keine PKW mehr führen darfst.

Im Falle eines Unfalls ohne Fahrerlaubnis zahlt die Haftpflicht. Kann aber bis zu 5000€ Regress fordern. --> Teurer als das Erlangen der Fahrerlaubnis.


Ich persönlich finde, dass du deine Einstellung überdenken solltest. Bei 45 km/h kann ich das Fahren ohne Zweiradausbildung noch nachvollziehen, da es den Verkehr enorm entlastet und die Roller, die meistens rumfahren, wirklich leicht zu handeln sind. Darüber sehe ich das anders. Selbst für Einsteigermotorräder.

wenn ich eine größere maschine bräuchte würde ich es ja verstehen aber doch nicht für ein 125er

  • Seh ich anders. Wer mit 100 km/h ein Zweirad fährt ohne gelernt zu haben wie man die Maschine in Gefahrensituationen richtig kontrolliert stellt meiner Meinung nach ein Verkehrsrisiko für sich und andere dar. Und wer ankommt mit "ich lerne das ja auf der Straße" stellt für diese Zeit ein noch viel größeres Risiko dar. Nur weil größere Maschinen noch schneller fahren ändert das nichts daran, dass du mindestens 100% schneller fährst als du darfst und sicher mehr als 100 km/h schneller als du jemals gelernt hast kontrolliert in Gefahrensituationen zu beherrschen. Sicherlich gibt es Menschen, die schnell lernen und sich ausreichend informieren. Aber auch deren Wissen sollte Überprüft werden. Die Pflichtstunden für A1 (bei Vorbesitzt B) halte ich für übertrieben. Die sichern teilweise nur Einkünfte. Den seperaten Führerschein an sich befürworte ich.

  • Der A1 (und darüber) bleibt eine eigene Führerscheinklasse. Muss also auch nächstes Jahr noch seperat gemacht werden.


Ich rate dir daher schnell über eine entsprechende Fahrerlaubnis nachzudenken. Es kommt dich deutlich teurer, wenn du erwischt wirst, falls es dich nicht sogar mehr kostet, wenn du zu spät erwischt wirst....

MfG Moe

Alle Angaben ohne Gewähr.

annokrat  28.06.2015, 21:21

nur meine 2 cents dazu: in der fahrschule lernt man maximal wie man die führerscheinprüfung besteht, von fahren lernen fürs wahre leben kann keine rede sein, auch nicht mit a1 bis a12 und noch weiter. das system krankt an grundsätzlichen dingen.

wer den motorradführerschein erwirbt hat weder richtiges bremsen gelernt, noch wie man ein motorrad in maximale schräglage bringt. beides sind elementare fahrtechniken, die benötigt werden um gefahrensituationen zu meistern. hab dieses jahr bereits wieder 2 motorradstürze gesehen, die durch das bremsen mit dem hinterrad ausgelöst wurden.

annokrat

och schätze mal du wirst dein schein verliehren da keine erlaubniss dafür somiendest wen sie voll offen ist wie das aussieht wen sie gedrosslet is weis ich net aber ich selebr wurde mit einer simson cc51 erwüscht bei B schein und dsa gab ne fahrverbot weil mit B nur 50ccm Fahren darf . wie dsa ganze aus sieht wen du die 125 drosselst weis ich net

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat. Ob Du das "Schwachsinn" findest oder nicht ist dabei unerheblich, Fakt ist, dass Du für das Motorrad keine gültige Fahrerlaubnis hast. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 StVG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Wenn Du innerhalb von drei Jahren schon einmal wegen einer Tat nach § 21 Abs. 1 StVG verurteilt wurdest kann das Fahrzeug eingezogen werden.

Punkte oder einen Führerscheinentzug sind aber nicht zu befürchten.

Das geht unter Fahren ohne Führerschein. Ab Januar ändert sich das Gesetz in Deutschland und passt sich der EU an. So viel ich weiss, ist noch nicht raus ob mit Grundkurs und Prüfung oder geschenkt mit Ausweis B. In der Schweiz sind es heute schon 8 Stunden ( 2x 4 Stunden in der Gruppe) Grundkurs ohne Prüfung.

Franticek  29.06.2012, 08:32

Nein, es wird weiterhin ein eigener Führerschein bleiben. In der Theorie hat man dann glaube ich ein paar Stunden weniger.