Mobbing?
Hallo wurde gemobbt. Habe Würgemale am Hals. Ich erkläre wie passiert ist kam.rein ins Bad um mich umzuziehen aufeinmmmal er kommt von hinten nimmt seine Arm an mein Hals und würgt mich einer hat sogar noch Tür zugehalten habe gestern erwähnt bei lehrer habe heute mit ihm zusammen schuleitung Termin und Sozialarbeiter Aber die frage ist was kann man rechtlich gegen das alles machen ps bin15 und habe Rötungen und würgemale eindeutig zu sehen
6 Antworten
Du kannst die Typen wegen Körperverletzung anzeigen.
Aber unbedingt zu einem Arzt um die Verletzungen zu dokumentieren!
Nur wenn sie nachweislich versucht haben, dich umzubringen.
das hat nichts mit Mobbing zu tun, sondern vorsätzlicher Körperverletzung.
Wenn möglich, ärztlich dokumentieren lassen, und danach auf jeden Fall Anzeige erstatten. Egal, ob da was dabei für den/die Täter rauskommt, ist es dann offiziell dokumentiert. Sollte sowas wieder passieren (auch jemandem anderen) kann man dann die Typen aus der Schule schmeißen. Ansonsten hat man keine Handhabe gegen die.
m.f.G.
anwesende
Trotzdem auch noch mit den Lehrern ansprechen wegen einer Anzeige. Wenn sich der andere nichts mehr zu Schulden lassen kommt, dann ändert sich für keinen von euch was (Du bekommst sowieso kein Schmerzensgeld oder so was und er fliegt auch nicht gleich von der Schule), aber wenn der andere noch mal handgreiflich wird, kann man etwas konkretes dagegen machen.
Es wurde schlimmer einer aus der moobing Gruppe hat ein Bild von mir mit einer Zielscheibe rot und Strich am hals das noch im umlauf
Jetzt ist es definitiv allerhöchste Zeit noch einmal mit deinem Vertrauenslehrer und dem Direktor zu sprechen.
Wenn möglich besorgst du von jemandem das Bild. Allein das Bild ist bereits Grund genug für eine Anzeige. Also los!
Ärztlich dokumentieren lassen.
Erst dann kommt alles andere wie Anzeige etc. Schadenersatz
Zum arzt, Verletzungen dokumentieren lassen und damit zur polizei für eine anzeige.
Ärztlich bestätigen lassen und Anzeige bei der Polizei. Würgen ist gefährlich.
Danke und zählt das zu versuchten Totschlag?