Monitor hat andere Farbtiefe als angegeben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Händler oder Werbung von 10-bit sprachen, du aber nur 8-bit erhälst, dann handelt es sich um einen Sachmangel und du kannst nach deiner Wahl neulieferung oder Nachbesserung verlangen.

Da beides hier aussichtslos sein dürfte könntest du entsprechend direkt Schadensersatz statt der leistung verlangen, somit ein Produkt erhalten das die angegebenen Eigenschaften erfüllt, auch wenn es mehr kosten sollte. (Im Prinzip kannst du das auch anderswo kaufen und der Händler müsste dir den Mehrpreis erstatten. Voraussetzung ist allerdongs, dass du wirklich nur soviel mehr kaufst wie nötig.)

Ich habe mir gerade auch das Datenblatt angeschaut. Dort ist explitit die Rede von "1 Milliarde Farben", was etwa 30-bit entsprräche, also 10-bit pro Farbkomponente. Zudem steht explizit "HDR10" dabei, entsprechend wäre eine Bittiefe von 10-bit zu erwarten.
Um den Sachmangel nachzuweisen müsstest du entsprechend nur beweisen, dass dein Monitor trotzdem nur 8-bit Farbtiefe hat oder du nur 8-bit nutzen kannst obwohl erwartbar wäre dass du 10-bit nutzen können solltest.

Jjjjabsv6183 
Fragesteller
 21.10.2023, 17:11

Also wenn ich auf "erweiterte Anzeigeeinstellungen" gehe auf meinem pc, steht da 8 bit

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Destranix  21.10.2023, 17:14
@Jjjjabsv6183

Ich weiß nicht, was genau das aussagt. Müsste man recherchieren ob das ausreicht. Evtl. geht es auch nur über einen bestimmten Anschluss oder so? Oder evtl. ist Windows das Problem.

Aber an sich hast du es da insofern einfach: Die Bedienungsanleitung sollte dir die Frage beantworten können, wenn nicht müsste der Händler nachbessern und eine Anleitung liefern die die vollständige Montage ermöglicht.

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Destranix  21.10.2023, 17:22
@Jjjjabsv6183

Zur Anleitung:

Hast du den Punkt "Liste der Grafikkarten, die HDR10 unterstützen" beachtet?

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Destranix  21.10.2023, 17:39
@Jjjjabsv6183

Steht in der Bedienungsanleitung die bei Amazon verlinkt ist. Den Punkt lesen, evtl. hilft das weiter.

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Steht unmissverständlich in der Bedienungsanleitung:

Unangekündigte Änderungen der technischen Daten des Geräts zum Zweck der Qualitätssteigerung sind vorbehalten.

Davon abgesehen kannst du die Unterschiede sowieso nicht erkennen.

Destranix  21.10.2023, 17:11

1.) Es fand keine Qualitätssteigerung statt.

2.) Der Paragraph dürfte unwirksam sein, da unerwartet und zudem unklar. Mal ab davon, dass das sicherlich nicht in der Bedienungsanleitung zu stehen hätte, sondern im Kaufvertrag.

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WeHaveTheAnswer  21.10.2023, 17:14
@Destranix
  1. Wenn der Fragesteller ein altes Modell gekauft hat, fand bei den neueren Modellen schon eine Qualitätssteigerung statt.
  2. Erzähl das dem Hersteller und nicht mir, interessiert mich nämlich nicht. Fakt ist Fakt und es steht so in der Bedienungsanleitung.
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Destranix  21.10.2023, 17:16
@WeHaveTheAnswer
Erzähl das dem Hersteller und nicht mir, interessiert mich nämlich nicht. Fakt ist Fakt und es steht so in der Bedienungsanleitung.

Würde ich auch, wenn ich betroffen wäre und der sich darauf berufen würde ;-)

Bzw. dem Händler würde ich das sagen, mit dme Hersteller habe ich nichts am Hut.

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