Monatliche Arbeitsstunden- Wert 6,67?
Hallo, ich bin total verwirrt! Ich habe einen Arbeitsvertrag von 40 Std. -Vollzeit! Arbeite von Mo-Sa. mit einem freien Tag in der Woche. Mache manchmal nur eine 3/4 Std.Pause satt 1 Std., damit ich die Wochenstd.schaffe.( Aufgrund der Öffnungszeiten sonst immer eine halbe Stunde zuwenig) Also habe ich doch eigentlich meinen Part des Vertrags erfüllt oder?! Tja unsere Buchhaltung meint nicht. Denn die berechnet monatlich einen Durchschnittswert der Gesamtstundenzahl. Beispiel Dezember 2013: 26 x 6,67= 173,42 Std. Trotz meiner erfüllten wöchentlichen Arbeitszeit, kann ich in manchen Monaten, diese durchschn.Gesamtstd.nicht schaffen! Und somit verbucht sie mir " Minusstunden"!! Nun die Frage die ich mir schon länger stelle: Ist diese Art der Berechnung richtig?
PS.: die Urlaubstage werden auch mit 6,67 x 6 Tage berechnet.
Ich danke schon mal im Vorraus für eure hilfreichen Antworten! :-)
4 Antworten
Ich gehe mal von einer 6-Tage-Woche aus ("arbeite von Mo-Sa."). Dann sind 6,67 Stunden die korrekte tägliche Arbeitszeit. Im Beispiel Dezember wurde offenbar 2 Tage mehr gearbeitet als erforderlich (26 Tage statt 24 Tage).
Der Umgang mit Minusstunden hängt von der Gestaltung der Arbeitszeit ab. Das Bundesarbeitsgericht sagt dazu: "KEINE MINUSSTUNDEN BEI FLEXIBLEM ARBEITSABRUF Unterläßt der Arbeitgeber eine Vorgabe der Arbeitszeitverteilung und pflegt vielmehr einen flexiblen Abruf zur Arbeit, kommt er mit Ablauf eines jeden Arbeitstags in Annahmeverzug, wenn und soweit er die sich aus Arbeits- und Tarifvertrag ergebende Sollarbeitszeit nicht ausschöpft. Einer Erklärung des Arbeitnehmers, er wolle mehr arbeiten bzw. eines Verlangens “dass ihm zusätzliche Arbeitszeit angeboten wird”, bedarf es nicht. Die Verantwortung für die Arbeitszuweisung und -einteilung liegt allein beim Arbeitgeber, der entgegen arbeits- und tarifvertraglichen Vorgaben einen flexiblen Abruf des Arbeitnehmers in Anspruch nimmt. Ruft der Arbeitgeber in einer solchen Situation die Arbeit vertragswidrig nicht im Umfang der vom Arbeitnehmer geschuldeten Arbeitszeit und entsprechend der arbeitsvertraglich vereinbarten oder vom Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (ggf. unter Beteiligung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) festzulegender Verteilung ab, bedarf es eines Angebots der Arbeitsleistung nach § 296 Satz 1 BGB nicht4. - See more at: http://www.rechtslupe.de/arbeitsrecht/minusstunden-auf-dem-arbeitszeitkonto-329848#sthash.FdhN5zLH.dpuf"
Vereinfacht: Bestimmt der Arbeitnehmer die Arbeitszeit und leistet nicht genug - Minusstunden. Bestimmt der Arbeitgeber die Arbeitszeit und bietet nicht genug an oder ruft bei flexibler Arbeitszeit nicht genug ab - keine Minusstunden.
Welche Version hier vorliegt, lässt sich aus der Darstellung nicht entnehmen.
Hallo, ich bin total verwirrt!
Warum?
Ich habe einen Arbeitsvertrag von 40 Std. -Vollzeit! Arbeite von Mo-Sa. mit einem freien Tag in der Woche.
Das bedeutet, Du musst an den verbleibenden 5 AT je 8 Arbeitsstunden leisten.
Mache manchmal nur eine 3/4 Std.Pause satt 1 Std., damit ich die Wochenstd.schaffe.
Was habt ihr denn für seltsame Öffnungs- respektive Arbeitszeiten? 8:45 Uhr - 17:00 Uhr? Und nach Ende der Öffnungszeiten müssen alle gehen?
(Aufgrund der Öffnungszeiten sonst immer eine halbe Stunde zuwenig) Also habe ich doch eigentlich meinen Part des Vertrags erfüllt oder?!
Nein, rein mathematisch nicht. In der Tat zählt die Pause nicht zur Arbeitszeit, demzufolge rutschst Du zwangsläufig ins Minus. Die eigentliche Frage ist aber, ob Dir dieses Minus schuldhaft anzulasten ist. M.E. nicht, denn es ist eine Kardinalpflicht des AG, den AN zu beschäftigen. Wenn die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den AG zu verantworten ist, kann dies dem AN nicht negativ angerechnet werden. Genaueres kann man in Ermangelung von Details hier kaum sagen. Du solltest dies ggfs. mal bei der zuständigen Gewerkschaft prüfen lassen.
Natürlich kommst Du so auf Minusstunden. Bei 5 AT müsstest Du ja täglich nicht 8,25h sondern 9h arbeiten inklusive Pause, um ohne Pause auf die 40h zu kommen (mit je 1h Pause/Tag).
Arbeite von Mo-Sa. mit einem freien Tag in der Woche
D. h., du hast grds. eine 5-Tage-Woche? Damit wären pro Arbeitstag 8 Arbeitsstunden zu erbringen. Je nach Wochenarbeitstag wären das im Dezember 176 Sollarbeitsstunden. Wenn es dir allerdings frei gestellt wäre, an 6 Tagen pro Woche zu arbeiten, hättest du arbeitstäglich durchschnittlich 6,67 Arbeitsstunden zu erbringen. In jedem Fall müssen die 40 Wochenstunden geleistet werden. Wenn der ArbG die Erfüllung der vereinbarten Arbeitszeit nicht ermöglicht, geht das idR zu seinen Lasten. Auf deine Beschreibung hin läßt sich das aber nicht eindeutig beurteilen.
Laut Vertrag 40 Std. Eine Woche mit täglich 1 Std. Pause 39,5 Std. ( Mo., Di.frei Mi-Fr. 32 Std + Sa. 7,5 Std) = 39,5 Deswegen 3/4 Std. Pause ( Mo. 8,25 Std. Di.frei, Mi. 8,25 Std., Do. 8 Std., Fr. 8,25 Std., Sa. 7,5 Std)= 40,25 Std.
Du arbeitest Leistungsbezogen.Für dich sind 100%=8Std am Tag,6,67 Std sind 83,3% Ist das erst mal richtig.Das ist in verschiedenen Branchen üblich,vor allen Reinigungsfirmen
Laut Vertrag 40 Std. Eine Woche mit täglich 1 Std. Pause 39,5 Std. ( Mo., Di.frei Mi-Fr. 32 Std + Sa. 7,5 Std) = 39,5 Deswegen 3/4 Std. Pause ( Mo. 8,25 Std. Di.frei, Mi. 8,25 Std., Do. 8 Std., Fr. 8,25 Std., Sa. 7,5 Std)= 40,25 Std.