Moin,Moin!Wie viele Behördentage stehen einem Arbeitnehmer monat zu?

14 Antworten

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Wenn der Behoerdengang unbedingt erforderlich ist und auch nicht ausserhalb der Arbeitszeit erfolgen kann, ist der Arbeitnehmer fuer den hierfuer erforderlichen Zeitraum bezahlt freizustellen. Entscheidend ist, dass der Behoerdengang wirklich zwingend erforderlich ist und dass es keine Moeglichkeit geben darf, diesen auch ausserhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht auch nur fuer den Zeitraum, der hierfuer wirklich erforderlich ist. Vorher und nachher muss natuerlich gearbeitet werden.

Grundlage ist der 616er im BGB: "§ 616 Vorübergehende Verhinderung.Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."

Offiziell gar keiner!

Wirst du zu einer Behörde vorgeladen mit Termin, muss er dich dafür freistellen. Aber: Die Fehlzeit muss nachgearbeitet werden bzw gilt als unbezahlte Zeit!

Handelt es sich um einen nicht zeitgebundenen Termin, bist du gehalten, die verlängerten Öffnungszeiten zu nutzen. Ist das nicht möglich, dann beantage einen halben Tag unbezahlt frei für den Behördengang oder nimm einen Tag Urlaub!

Moin! "Behördentag" ist kein offizieller Begriff, damit muss also ein interner, umgangssprachlicher Begriff gemeint sein dort, wo du arbeitest.

Frage ist, welche Regelung bei deinem Arbeitgeber damit gemeint ist - etwas aus dem zuständigen Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit.

Wir müssten also raten - besser, du erkundigst dich bei Kolleg/innen oder im Personalbüro oder beim Betriebsrat (bzw. Personalrat).

Grundsätzlich keine, sofern es nicht ausdrücklich anders im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt ist. Üblicherweise musst du dafür Urlaubstage oder Überstunden (je nach Regelung nehmen). Viele Behörden haben mittlerweile auch etwas arbeitnehmerfreundliches Öffnungszeiten!

Dir stehen keine Behördentage -und schon gar nicht monatliche Behördentage zu. Deinem Arbeitgeber steht es aber zu, dass Du Behördengänge außerhalb der Arbeitszeit erledigst. Das ist genau wie mit Arztbesuchen. Läßt sich ein Termin außerhalb der Abeitszeit nicht vereinbaren, ist die Zeit nachzuarbeiten.