Mofa 60km/h?
Bin mit meinem Mofa von der Polizei angehalten worden.
Ich besitze den Führerschein Klasse 1, das Mofa soll laut Polizei 60Km/h schnell gewesen sein. Die sind hinter mir her gefahren und die Strasse war leicht abschüssig.
Es wurden keine Bilder von dem Mofa gemacht und das Fahrzeug wurde nicht beschlagnahmt. Ich konnte nach der Kontrolle das Mofa nach Hause schieben.
Was kommt da jetzt auf mich zu? Die Aussage der beiden Polizisten, dass das Mofa bergab 60 läuft. Der eine hat auch was von Steuerhinterziehung gesagt.
Fahren ohne Betriebserlaubniss und Fahren ohne Versicherungsschutz / Versicherungsbetrug sowiso. Sonst noch was? Was kostet den so. Viele Beweise ausser der Aussage der beiden Beamten hat die Polizei / Staatsanwaltschaft ja nicht.
Um welches "Mofa" ging es in Deiner Frage überhaupt genau?
Ich habe meiner Antwort noch etwas hinzugefügt, was zu meinen jungen Jahren selbst original nicht auf genau 25 KM/h ging.
Puch Maxi N Baujahr 1980. War auf Probefahrt zur legalen 50km/h TÜV Abnahme.
2 Antworten
Vorgeworfen werden dir 60 km/h bergab. Dadurch soll dein Fahrzeug angeblich zum Leichtkraftrad geworden sein. Der Vorwurf ist meiner Meinung nach nicht beweisbar.
Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 oder 50 km/h (je nach Baujahr) wäre das Fahrzeug lediglich ein Kleinkraftrad.
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist definiert als die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug auf ebener Strecke bei bestimmungsgemäßer Verwendung erreicht.
Ein Fahrzeug, welches bergab 60 km/h läuft, könnte auf ebener Strecke durchaus nur 49 km/h erreichen. Das Gegenteil wurde nicht bewiesen. Da du es inzwischen wohl bereits pflichtgemäß wieder in den Originalzustand versetzt hast, ist keine nachträgliche Messung mehr möglich.
Vorwerfbar ist somit nur der Umbau zum Kleinkraftrad.
Du besitzt die alte Führerscheinklasse 1, welche der heutigen Klasse A entspricht. Der fahrerlaubnisrechtliche Teil ist damit bereits erledigt.
Die Betriebserlaubnis des Mofas ist erloschen, was lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und 50€ kostet.
Der angebliche Tatbestand "Fahren ohne Versicherungsschutz" existiert nicht. Strafbar ist das Fahren ohne Versicherungsvertrag, §6 PflVG. Das setzt voraus, dass für das Fahrzeug kein Vertrag abgeschlossen wurde.
Das Frisieren ist eine Gefahrerhöhung, welche die Versicherung nach §5 KfzPflVV aufgrund des bestehenden Vertrags in begrenztem Rahmen zum Regress berechtigt. Das ist Zivilrecht und interessiert die Polizei nicht.
Bei einem Kleinkraftrad entfallen die Punkte Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung. Du erschleichst dir keinen günstigeren Beitragssatz durch deine Falschangaben, da der Beitrag für Mofa und KKR gleich teuer ist. KKR und LKR sind zudem steuerfrei.
Ein "Moped" existiert fahrerlaubnis- und zulassungsrechtlich nicht. Es wird zwischen FmH und KKR unterschieden.
Wenn das Mofa mit 60 kmh gemessen wurde, dann ist das ein aussagekräftiges Video. Das genügt als Beweis.
Ich habe gefragt. Die hätten auf den Tacho des Polizeifahrzeuges geschaut.
Aufpassen: bei 40 km/h handelt es sich um ein Moped (Versicherungskennzeichen). Mofas haben nur 25 km/h Höchstgeschwindigkeit in der Ebene zu haben. Darüber hinaus Kleinkraftrad was jedoch normal zugelassen ist und steuerpflichtig wäre.