Mofa 60km/h?

Fazi50  12.02.2023, 00:16

Um welches "Mofa" ging es in Deiner Frage überhaupt genau?

Ich habe meiner Antwort noch etwas hinzugefügt, was zu meinen jungen Jahren selbst original nicht auf genau 25 KM/h ging.

Hellacop 
Fragesteller
 12.02.2023, 00:44

Puch Maxi N Baujahr 1980. War auf Probefahrt zur legalen 50km/h TÜV Abnahme.

2 Antworten

Vorgeworfen werden dir 60 km/h bergab. Dadurch soll dein Fahrzeug angeblich zum Leichtkraftrad geworden sein. Der Vorwurf ist meiner Meinung nach nicht beweisbar.

Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 oder 50 km/h (je nach Baujahr) wäre das Fahrzeug lediglich ein Kleinkraftrad.

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist definiert als die Geschwindigkeit, die das Fahrzeug auf ebener Strecke bei bestimmungsgemäßer Verwendung erreicht.

Ein Fahrzeug, welches bergab 60 km/h läuft, könnte auf ebener Strecke durchaus nur 49 km/h erreichen. Das Gegenteil wurde nicht bewiesen. Da du es inzwischen wohl bereits pflichtgemäß wieder in den Originalzustand versetzt hast, ist keine nachträgliche Messung mehr möglich.

Vorwerfbar ist somit nur der Umbau zum Kleinkraftrad.

Du besitzt die alte Führerscheinklasse 1, welche der heutigen Klasse A entspricht. Der fahrerlaubnisrechtliche Teil ist damit bereits erledigt.

Die Betriebserlaubnis des Mofas ist erloschen, was lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und 50€ kostet.

Der angebliche Tatbestand "Fahren ohne Versicherungsschutz" existiert nicht. Strafbar ist das Fahren ohne Versicherungsvertrag, §6 PflVG. Das setzt voraus, dass für das Fahrzeug kein Vertrag abgeschlossen wurde.

Das Frisieren ist eine Gefahrerhöhung, welche die Versicherung nach §5 KfzPflVV aufgrund des bestehenden Vertrags in begrenztem Rahmen zum Regress berechtigt. Das ist Zivilrecht und interessiert die Polizei nicht.

Bei einem Kleinkraftrad entfallen die Punkte Versicherungsbetrug und Steuerhinterziehung. Du erschleichst dir keinen günstigeren Beitragssatz durch deine Falschangaben, da der Beitrag für Mofa und KKR gleich teuer ist. KKR und LKR sind zudem steuerfrei.

Rotfuchs716  23.06.2023, 02:02

Aufpassen: bei 40 km/h handelt es sich um ein Moped (Versicherungskennzeichen). Mofas haben nur 25 km/h Höchstgeschwindigkeit in der Ebene zu haben. Darüber hinaus Kleinkraftrad was jedoch normal zugelassen ist und steuerpflichtig wäre.

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migebuff  23.06.2023, 07:16
@Rotfuchs716

Ein "Moped" existiert fahrerlaubnis- und zulassungsrechtlich nicht. Es wird zwischen FmH und KKR unterschieden.

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Wenn das Mofa mit 60 kmh gemessen wurde, dann ist das ein aussagekräftiges Video. Das genügt als Beweis.

Hellacop 
Fragesteller
 11.02.2023, 23:40

Es wurde kein Video gemacht!

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Hellacop 
Fragesteller
 12.02.2023, 00:07
@Lufthannes

Ich habe gefragt. Die hätten auf den Tacho des Polizeifahrzeuges geschaut.

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