Möglichkeiten des Mutterschutzes in GmbH- Geschäftsführervertrag?
Hallo,
Ich erstelle gerade einen Vertrag für unsere Gesellschafter- Geschäftsführerin (50 % des Stammkapitals).
Nun stellt sich die Frage in wie fern ich Regelungen zum Mutterschutz in den Vertrag aufnehmen kann.
Bekannter Maßen kommen Geschäftsführer ja nicht in den Genuss des gesetzlichen Mutterschutzes. Wir wollen hier gerne im Rahmen unserer rechtlichen Möglichkeiten späteren Streitigkeiten vorbeugen und im Sinne der Gleichstellung eine Regelung aufnehmen.
Leider finde ich keine Vorlagen oder konkrete Informationen wie ich den Arbeitsvertrag ausgestalten kann. Auf den meisten Seiten ist nur erwähnt, dass eine Regelung zum Mutterschutz sinnvoll ist. Nur wie diese aussehen kann, da schweigen sich die Seiten bislang aus.
Ich würde mich sehr über Formulierungsvorschläge, Links zu Vorlagen oder Arbeitsverträgen, in denen so etwas geregelt wurde freuen.
Herzlichen Dank für alle konstruktiven Antworten im Voraus!
Lg Susan
3 Antworten
Das Mutterschutzgesetz greift nur bei Arbeitnehmerinnen.
Lt. gängiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, ist der
GmbH-Geschäftsführer in der Regel KEIN Arbeitnehmer. Ihm fehlen die
hiefür wesentlichen Eigenschaften.
Denn als Arbeitnehmer sind nach der BAG-Rechtsprechung nur
solche Geschäftsführer anzusehen, die keine oder geringe
Geschäftsanteile besitzen (dies scheint ja hier nicht der Fall zu sein) UND
die zudem von den Gesellschaftern regelmäßig im Hinblick auf
Inhalt, Zeit und Ort der Arbeit überwacht und reglementiert
werden.
Wenn dieser Sonderfall hier nicht vorliegt, findet das
Mutterschutzgesetz keine Anwendung - da in diesem Fall die Geschäftsführerin keine Arbeitnehmerin ist, besteht kein entsprechender Schutz (ebenso auch kein Kündigungsschutz).
Es bedarf keiner Regelung im Geschäftsführervertrag.
Wenn man freiwillig, die für den ArbG verpflichtenden Regelungen des Mutterschutzgesetzes anwenden möchte, sollten diese explizit gem. gesetzlicher Formulierungen im Vertrag genannt werden:
Kündigungsschutz, Anteil des ArbG zum Mutterschaftsgeld Krankenkasse, Fristen der Arbeitsbefreiung etc.
Es besteht aber, seitens der GmbH, keine Möglichkeit der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
Das habe ich doch im zweiten Kommentar geschrieben: man sollte die entsprechenden Passagen aus den Formulierungen des Mutterschaftsgesetzes nehmen und alle Einzelansprüche aufnehmen, die gewährt werden sollen.
Das ist doch alles überhaupt nicht nötig!
Es genügt der Querverweis, dass im Fall von Mutterschutz und (wenn so gewollt) Erziehungsurlaub die jeweils gültigen (!) gesetzlichen Regelungen anzuwenden sind.
Hier findest du einen interessanten Beitrag zu dem Theman: http://www.schmidt-kollegen.com/fachbeitraege-rechtsanwalt/arbeitsrecht/28-schwangere-gmbh-geschaeftsfuehrerin-aktuelle-eugh-entscheidung.html
Ich hoffe, es hilft dir weiter.
Meine Frau hat das über einen Anwalt und Notar regeln lassen. Sie war mit Geschäftsführerin des Familienunternehmens.
Da ist der Mutterschutz und eine Erziehungszeit geregelt gewesen, sowie Zahlungen der Firma für Kita und dergleichen. Das ist jetzt aber auch schon 18 Jahre her.
Sie haben gründlich missverstanden. Uns ist (wie in der Frage erwähnt) bewusst, dass der gesetzliche Mutterschutz nicht greift.
Als nachhaltiges Unternehmen ist es aber in unserem Interesse unsere Mitarbeiter auf allen Ebenen abzusichern. Es kann aus Sicht der Gesellschaft nicht angehen, dass Frauen in einer Führungsposition systematisch benachteiligt werden. Und gerade weil in diesem Fall vom Gesetzgeber kein Schutz vorgesehen ist, benötigen wir eine Formulierung im Arbeitsvertrag. Und genau um diese Formulierung geht es in meiner Frage.
Denn es wird überall erwähnt, dass eine notwendig ist. Nur wie diese aussieht, wird nicht erwähnt.