Mobilfunkanbieter verlängert Mobilfunktarif nach Ablauf der zweijährigen Vertragsbindung automatisch um ein Jahr?


31.03.2025, 19:06

So nach nochmaligem Kündigung mit Verweis auf die neuen Regelungen, hat mein Anbieter nun doch der Kündigung zugestimmt. Also 1 Monat nach Mindestlaufzeit ist korrekt.

5 Antworten

Von Experte Mahlenswert bestätigt

Verträge, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, dürfen sich nur noch um einen Monat automatisch verlängern. Bei älteren Verträgen gilt noch die alte Regelung, nach der automatische Verlängerungen um bis zu 12 Monate erlaubt waren. Am besten kündigst Du jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und wechselst dann den Anbieter.

Edit: Für Telekommunikationsverträge gilt die Regelung auch rückwirkend, habe ich gelernt. Daher müssen alle TK-Verträge monatlich kündbar sein und dürfen sich maximal um einen Monat Laufzeit verlängern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Das beste Online-Portal für Mobilfunk seit 2010

Benne311 
Beitragsersteller
 28.03.2025, 13:59

Ja, so hab ich das auch verstanden. Hab den Vertrag 2023 abgeschlossen, also ist die Angabe 04.2026 nicht korrekt.

Handyhase  28.03.2025, 14:01
@Benne311

Das ist richtig, der Vertrag muss dann mit monatlicher Frist und zum nächsten Monat kündbar sein. Die meisten Antworten hier unter der Frage sind leider komplett falsch.

DerCaveman  28.03.2025, 14:09
@Handyhase
Die meisten Antworten hier unter der Frage sind leider komplett falsch.

Deine aber leider auch. Bei Telekommunikationsvertraegen unterliegen naemlich - anders als bei anderen Dauerschuldverhaeltnissen - auch Altvertraege nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit von maximal 24 Monaten der einmonatigen Kuendigungsfrist.

Handyhase  28.03.2025, 16:03
@DerCaveman

Oh, das war nicht meine Absicht. Ich hatte extra einen Ratgeber dazu geschrieben und dachte, es so verstanden zu haben. Hast Du eine Quelle, dann würde ich das mal korrigieren?

Handyhase  28.03.2025, 17:14
@DerCaveman

Danke! Ich meinte eigentlich für die rückwirkende Anwendung. Aber das habe ich bei der Verbraucherzentrale gefunden und habe den entsprechenden Ratgeber angepasst. Vielen Dank für Deinen Hinweis! :)

Nach einer stillschweigenden Verlaengerung betraegt deine Kuendigungsfrist einen Monat zu jedem beliebigen Kalendertag (also nicht nur zum Monatsende). Dies gilt bei Telekommunikationsvertraegen auch fuer Altvertraege.

Anders ist es allerdings, wenn du an der Verlaengerung aktiv mitgewirkt hast, also z.B. neue Konditionen vereinbart hast. Das scheint bei dir aber nicht der Fall zu sein.


Benne311 
Beitragsersteller
 28.03.2025, 14:23

Gut, dann probiere ich einfach nochmals zu kündigen und hoffe, dass der Anbieter nicht auf die Verlängerung um ein weiteres Jahr besteht.

Das ist ganz normal und rechtens.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das ist rechtens. Sieh mal in Deinen Vertrag und lies Dir das Kleingedruckte durch.


Benne311 
Beitragsersteller
 28.03.2025, 13:55

"Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende derMindestvertragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag nur aus wichtigem Grund beendet werden (außerordentliche Kündigung). Wenn der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigtwird, werden die noch offenen monatlichen Grundgebühren bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit berechnet, sofern der Kunde die außerordentlichen Kündigung zu vertreten hat, oder ihm kein gesetzliches außerordentlichesKündigungsrecht zusteht."

schau mal in Deinen Vertrag rein, dort sollte das stehen

und ja.. manche gehen hin und verlängern automatisch um ein Jahr, dennoch kannst binnen eines Monats kündigen, wie es gesetztlich vorgeschrieben ist