Mit welchen Konsequenzen muss eine Zeugin oder ein Zeuge Jehovas rechnen, wenn Sie oder Er ein Andersgläubigen heiratet?
Gibt’s dann Einschränkungen in der Gemeinde? Wenn ja, welche denn? Je konkreter um so besser.
3 Antworten
In der Literatur der Zeugen Jehovas wird davon abgeraten, verboten ist es aber nicht. Wenn sich jemand zum Beispiel als Zeuge Jehovas taufen lassen möchte, der in einer unehelichen Partnerschaft lebt, hat er zwei Möglichkeiten: Heirat oder Trennung.
Ich muss mich korrigieren, in jüngerer Zeit scheint die Meinung zu diesem Thema etwas strikter geworden zu sein. Geh einfach mal auf die Website der Zeugen Jehovas und gib in das Suchfeld „im Herrn heiraten“ ein, da findest du die aktuellen Artikel zu diesem Thema. Irgendwo ist dort von einem drohenden „Verlust von Dienstvorrechten“ die Rede. Die Heirat mit Außenstehenden scheint also nicht zwangsläufig zu einem Ausschluss zu führen, schadet aber dem sozialen Status in der Gemeinschaft. Früher war das meines Wissens nicht ganz so streng, aber ich bin da auf dem Stand von vor 20 Jahren. Manche Dinge ändern sich mit der Zeit.
Kommt vor allem darauf an in wie weit der ZJ involviert ist. Ich bin mit einer ZJ eng befreundet , da würde es gar nicht auffallen da nur 2 oder 3 mal im Jahr die Gemeinschaft besucht wird. Es wäre Ihr auch wahrscheinlich egal wenn einer sich beschweren würde.
Ach so. „Nur 2-3 mal im Jahr die Gemeinschaft besucht wird“. Und er ist kein involvierte Zeugen Jehovas. So oft eine Gemeinschaft kann eigentlich auch jeder Atheist besuchen, oder nicht-;)
SIE involviert IST...portokasse sprach von einer FREUNDIN. Nicht von einem Freund.
Es wird davon abgeraten, doch warum sollte deshalb jemand bezeichnet werden? Das ist natürlich nicht der Fall!
Aha Bluemchen....du wirst also deine geistliche Schwester niemals bezeichnen, wenn sie einen Andersgläubigen heiraten würde. Denn ihr künftiger Ehemann gehört nicht zu "H*re Babylon". Er gehört einfach nur einer anderen Religion!!! So ehrliche Haut bist du also und du verschweigst nichts—oder sehe ich alles falsch? 😀
Ich bin nicht das Gewissen meines Bruders bzw Schwester.
*** w99 15. 7. S. 31 Fragen von Lesern ***
Wenn der Betreffende seine verkehrte Handlungsweise nicht einsieht und weiterhin verderblichen Einfluß ausübt, können die Ältesten die Versammlung warnen, und zwar durch eine Ansprache, in der deutlich die biblische Ansicht dargelegt wird — sei es in bezug auf Verabredungen mit Ungläubigen oder worin auch immer das unpassende Verhalten besteht ( 1. Korinther 7:39; 2. Korinther 6:14).
In diesem Artikel geht es um das 'Bezeichnen' und dort wird auch darauf hingewiesen, auf wen sich das bezieht. Das stimmt exakt mit der Frage des FS überein....
Diese Anweisung kenne ich, allerdings wird das schon seit mehr als 10 Jahren anders gehandhabt. Du bist Rückständig.
Nachtrag für Telemann. Es ging in diesem Artikel nicht um Heirat.
Doch, um Heirat. Dieser Text ist angeführt: 1. Korinther 7:39
Du bist Rückständig.
Du bist schlecht informiert. Ich zitiere mal aus dem Hüte-Buch.
Kapitel 12 Punkt 2:
Beispiel: Jemand bezeichnet halten, weil er mit einem Ungläubigen geht
Dort wird dann die Vorgehensweise geschildert. Du siehst also, dass das Vorgehen alles andere als überholt ist....
Und weiter? In diesem Zusammenhang wird aber nicht davon gesprochen, dass jemand deshalb bezeichnet werden soll. Ich kenne selbst genug Fälle, in denen Zeugen Jehovas andersgläubige heirateten. Es wird zwar aus realistischen Gründen davon abgeraten, aber niemand wird deshalb bezeichnet.
Wenn doch sogar schon das miteinander gehen bezeichnet wird. Wenn dann dieser Zeuge den anderen heiraten, wird das doch wohl kaum due Bezeichnung aufheben, richtig?
Also ich glaube nicht, dass das so schwer zu verstehen ist. Man muß es nur lesen....
Habe ich bereits....
Übrigens behauptest du ja, dass die Vorgehensweise veraltet ist. Warum wird sie dann im revidieren hüte Buch immer noch erwähnt?
Warum lädst du es dir nicht mal auf jw.orgy runter?
Du hast keine Ahnung. Denn du bist falsch informiert. Bruderinfo1 kannst du nicht vertrauen.
Wie kommst du jetzt auf bruderinfo.de?
Ich sprach vom hüte Buch. Das kann man sich auf eurer Webseite runterladen
Das Hüte Buch ist nicht offiziell verfügbar. Nur Älteste bekommen es. Zudem, mein Schwager ist Ältester. Daher weiß ich mehr als du, was diese Angelegenheit betrifft.
Du weißt, dass es nicht für alle bestimmt ist. Und trotzdem weiß ich, dass keiner bezeichnet wird, wenn er/ sie einen andersgläubigen heiratet. Es wird nicht empfohlen, weil es fast immer zu Problemen führt. Doch mit den Konsequenzen muss jeder selbst fertig werden. Ich hab schon viele dieser Ehen zerbrechen gesehen. Und meistens war es der andersgläubige Partner untreu.
Dann lass es doch mal von deinem Schwager überprüfen
Glaubst du wirklich, dass er das nicht gemacht hat? Über uns wurden schon viele Märchen erzählt.
Wenn er doch die Dateien die ich zur Verfügung habe nicht gesehen hat....
Bruderinfo.de stellt diese Daten nicht zur Verfügung
Ich schick dir mal den Link. Dein Schwager kann sie dann kontrollieren. Ich habe auch einige neue Briefe....
Ich kann auch Briefe senden, die original aussehen und gefälscht sind. Doch das tu ich nicht.
Deswegen soll ja dein Schwager sie überprüfen. Dann wirst du sehen, daß das Originale sind
Dennoch wird niemand bezeichnet, wenn er einen andersgläubigen heiratet. Wenn allerdings vorehelicher Geschlechtsverkehr stattfand, ist das was anderes.
Also im Hüte - Buch steht, dass man sogar schon bezeichnet wird, wenn man mit einem Weltmenschen geht.... Wenn man miteinander geht, möchte man ja herausfinden, ob man zueinander passt.... Wenn das schon bezeichnet wird, dann bleibt bei einer Heirat dieser Status bestimmt aufrecht....
Steht in der Literatur auch dass, es nicht verboten ist?