Mit Taschenlampe auf fremdes Grundstückleuchten?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Verboten, mit Konsequenzen 60%
Für einen kurzen Moment, unabsichtlich 40%
Darf man 0%

3 Antworten

Verboten, mit Konsequenzen

Also im Grunde können sie dich bei der Polizei wegen Störung der Nachtruhe melden . Dies ist aber eher selten und beweisen können die das eh nicht. Aber im Grunde kann das strafbar sein wenn du es häufiger machst

Auch wenn es hier (zum Testen) absichtlich war - so lange es "nur einmal kurz" ist:

So lange Du nicht mit Absicht bei ihm "auf die Fenster draufhältst" sollte er damit ja auch kein Problem haben, wenn Du das nicht andauernd machst und ihn damit irritierst, so dass er ständig rauskommt um zu schauen, wer da bei ihm im Garten herumleuchtet.

Wenn es ihm allerdings auffällt und das immer wieder vorkommt, dann kann er sich gestört fühlen und dann auch mal die Polizei rufen. Also lasse es nicht zur Gewohnheit werden. 😉

Für einen kurzen Moment, unabsichtlich

Ist das ok.