Mit nicht eingetragener Drossel zum TÜV / bestätigen lassen/ Dreizeiler?!?
Meine Frage lautet wie folgt :
Ist es möglich sein Motorrad zum TÜV zu fahren (Termin ist bereits gemacht), ohne dass man eine Bestätigung hat, dass sie bereits eingebaut ist? (Drossel wurde selbst eingebaut, im Griff / Gasweg verkleinert, so dass man nicht komplett durch ziehen kann, sprich mit Anschlag)
Und 2. Sache, es hieß zu mir (TÜV am Telefon) man soll ein "Dreizeiler" schreiben wo drinnen steht, dass man alles ordnungsgemäß eingebaut hat nach sämtlichen Richtlinien.... Wie sieht so etwas aus? Wie schreibt man am besten so etwas? Gibt es eine Art Vorlage?
Der TÜV konnte komischerweise keine richtige Antwort liefern...
Vielen vielen Dank für alle Antworten.
2 Antworten
Ich gehe jetzt mal davon aus, es handelt sich um einen Drosselsatz spezifisch zu diesem Motorrad. Dazu gibt es eine Einbauanleitung und eine Abnahme (ABE, CE-Prüfzeichen).
Ja, das kann man machen. Zu überlegen wäre allerdings, dass wenn dieses KRAD die Drosselung nicht eingetragen hat, man in Erklärungsnot geraten kann wenn man in eine Polizeikontrolle gerät (und nicht den entsprechenden Führerschein für das KRAD ohne Drosselung hat).
Dieser "Dreizeiler" ist gewissermassen so eine Art Eidesstattliche Erklärung, in der Du versicherst dass Du den Drosselsatz nach bestem Gewissen so eingebaut hast wie es vorgegeben wurde und Nichts daran verändert hast. Also zB:
Drosselung KRAD FgstNr.: xzr00??..
Ich bestätige den Drosselsatz der Fa Sonudso mit der Prüfnummer xy in das oben genannte KRAD eingebaut zu haben. Die Einbauanleitung wurde dabei von mir genauestens befolgt. Veränderungen, die den Drosselsatz in anderem Umfang wirken lassen würden habe ich nicht vorgenommen.
Datum, Unterschrift
Vielen Dank für die Antwort, ja, es ist extra ein Drosselsatz für eine Honda hornet 600 pc34.
Es ist einfach günstiger Sie selber einzubauen... Ist auch schnell erledigt. Wollen wir mal hoffen, dass es so eine Kontrolle nie gibt :'D
Der offene A Führerschein ist nächstes Jahr im Februar dran...
Wenn ein Krad gedrosselt werden soll, müssen dabei diverse Richtlinien erfüllt werden. Bauteile müssen eine ABE haben oder ein CE-Zeichen.... und oftmals wird eine Bestätigung der Werkstatt verlangt, die den Umbau vorgenommen hat.
Hat man das selbst gemacht, hat man natürlich keine Werkstattbestätigung. Dazu will der TÜV in Deinem Fall einen sog Dreizeiler!
Da kannst zB Deinen Briefkopf einsetzen. betr.: Abnahme Drosselung...
Bezug: Umbaurichtlinie "soundso"; Telefonat mit Prüfer Meier vom Datum
Dann die 3 Zeilen, in denen Du erklärst, daß Du den Umbau selbst durchgeführt hast und dabei zB Herstellerrichtlinien, Vorschriften für Umbau... beachtet und umgesetzt hast. Dazu dann noch die freundliche Bitte zur Eintragung in die Fahrzeugpapiere ind alles ist gut.