Mit fast 16 in die disco (Zeche)?

1 Antwort

Laut §5 des Jugendschutzgesetzes dürfen: 

• Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur an einer Tanzveranstaltung teilnehmen, wenn ein Personensorgeberechtigter oder ein Erziehungsbeauftragter sie durchgehend begleiten.

• Jugendliche zwischen 16 Jahren und 18 Jahren nur bis 24 Uhr anwesend sein, eine Begleitperson ist weder nötig, noch ändert sie etwas an der Uhrzeit.

Wenn allerdings der Club nein sagt, dann heißt das nein.