Mit einem Pocketbike in einem Wald fahren?
Hallo, ich und ein Freund (beide 13) wollen mit unserem Pocketbikes in einem Wald fahren.
Ich weiß aber nicht ob man das darf, im Wald stehen Jägertürme rum aber nicht besonders neue und habe auch noch nie jemanden dort jagen gehört/gesehen.
Der Wald gehört keinem und ist auch nicht besonders nah von Häusern entfernt.
Weiß jemand ob ich da fahren darf oder wo ich nachfragen kann?
10 Antworten
Eigentlich sind Mini Bikes erst ab einem Alter von 16 Jahren freigeben. Da es möglich ist, das Pocket Bike auf eine Geschwindigkeit von 15-20 km/h zu drosseln, können auch Kinder ab 6 Jahren (je nach Geschick) mit einem gedrosseltem Bike fahren. Jedoch nur unter Aufsicht eines Erwachsenen und mit ausreichend Schutzkleidung.
https://www.funsporthandel.de/ratgeber/haeufig-gestellte-fragen-pocketbike/
Pocket Bikes sind nach geltenden Gesetzen in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen!
Sie dürfen deshalb nicht auf Straßen, Plätzen, Feld- und Waldwegen und auch nicht auf Parkplätzen benutzt werden.
https://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/produktgruppen/sport_freizeit/motorsport/pocketbikes.htm
"Der Wald gehört keinem" ist natürlich falsch, der gehört garantiert jemandem, mindestens aber der Gemeinde.
Ja, man darf mit dem Fahrrad im Wald rumfahren, solange man keinen Schaden anrichtet. Da braucht ihr nicht extra jemanden fragen
Also nach der Information die ich jetzt erhalten habe:
Nein, ihr dürft auch im Wald nicht mit einem motorisierten Fahrzeug rumfahren für das ihr keine Fahrerlaubnis habt. Und wenn das Ding nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist, dann darf man auch nicht im Wald damit fahren. Zudem sind die meisten Waldwege für motorisierte Fahrzeuge gesperrt, das schließt automatisch auch das Gelände neben dem Weg ein.
o.k. kenne ich nicht; dachte das wäre jetzt eine neue Form von Mountainbike/ Geländefahrrad
Dachte ich auch, als ich den Ausdruck das erste Mal gehört habe. Aber diese Dinger sind richtige kleine Motorräder, mit denen sich die Kinder den Hals brechen können. Der Quatsch wird, wie der meiste überflüssige Plunder, in China hergestellt.
Hier kannst Du etwas drüber lesen:
https://www.funsporthandel.de/ratgeber/was-ist-ein-pocketbike/
Danke für die Info - und da steht ja auch alles was ich unten bereits gemutmaßt habe:
Wo darf man mit einem Pocket Bike fahren?
Die kleinen Flitzer sind in der Regel nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Sie dürfen also nicht auf Straßen, Parkplätzen, Waldwegen oder anderen öffentlichen Wegen gefahren werden. Werden Sie von der Polizei erwischt kann das erhebliche folgen haben! Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, das zudem nicht Versichert ist kann schon ziemlich teuer werden.Bei Kindern ohne Führerschein kann es mit einre Führerscheinsperre enden. Fahren Sie also nur auf abgesperrtem Privatgelände oder Strecken die dafür vorgesehen sind.
Du brauchst nirgendwo nachzufragen, weil das nicht erlaubt ist. Selbst wenn Waldwege für Motorfahrzeuge freigegeben sind, ist ein "Pocketbike" ohne Straßenzulassung. Und selbst wenn es eine Straßenzulassung hätte (was bei dem Chinaramsch sehr unwahrscheinlich ist), dürften 13-jährige damit immer noch nicht auf die Straße oder den Waldweg.
dürft ihr nicht. Das ist im Zweifel Privatbesitz. Und motorisierte Dinge dürfen nicht in den Wald- außer Land und Forst.
Wenn das Kriterium "Forstwirtschaftlicher Verkehr" erfüllt ist (z.B. Waldbesitzer oder Forstwirt), die Fahrzeuge zugelassen und verkehrssicher sind und die Fahrer entsprechende Fahrerlaubnisse haben, dürft ihr im Wald fahren.
Mit einem nicht-zugelassenen Fahrzeug darfst du nur auf Privatgelände fahren(mit Einwilligung des Eigentümers). Ohne Führerschein genauso.
stimmt - nur zur Klarstellung ergänzt:
- 13 Jährige und Pocketbike sind IMHO kein "Forstwirtschaftlicher Verkehr"
- auch ein Waldbesitzer oder Beauftragter darf nur zur Erfüllung seiner Aufgaben mit dem Auto oder Traktor etc. in den Wald = kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen
- mit 13 hat man definitiv keinen Führerschein (https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_(EU-Recht)#F%C3%BChrerscheinklassen)
- ein Pocketbike hat keine Zulassung (https://de.wikipedia.org/wiki/Pocket_Bike#Rechtliche_Situation_in_Deutschland)
also: nein, iss nich!!
und (wie bereits gesagt) JEDER Wald gehört jemandem!!
Genau so war es gemeint. War nur der Meinung, dass ein denkender 13jähriger das auch selbst hinbekommt.
Klar gehört jeder Wald jemandem, nur würde ich die Waldflächen in Gemeinde- oder Landesbesitz nicht als Privatgelände bezeichnen.
auch Privatwald ist kein Privatgelände - damit sind abgeschlossene (unzäunte z. B.) Privatflächen wie ein Haushof, ein Firmengelände etc. gemeint - im Wald besteht aber überall freies Betretungsrecht (je nach Bundesland mit Wegegebot oder nicht usw...)
naja der Fragesteller hatte ja offenbar glech mehrere andere Punkte (Zulassung, Führerschein, Waldbesitz) auch nicht selbst hinbekommen :-)
Ein "Pocketbike" ist ein Motorfahrzeug, kein Fahrrad.