Dürfen Jäger um 22:30 Uhr noch Jagen?

5 Antworten

Antwort auf deine Frage gibt das Bundesjagdgesetz, §19 Sachliche Verbote (1) Verboten ist 4. Schalenwild, ausgenommen Schwarzwild, sowie Federwild zur Nachtzeit zu erlegen; als Nachtzeit gilt die Zeit von eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eineinhalb Stunden vor Sonnenaufgang; das Verbot umfaßt nicht die Jagd auf Möwen, Waldschnepfen, Auer-, Birk- und Rackelwild; iVm. dem Landesjagdgesetz.

ob eben ein Jäger um 22:30 UHR noch Jagen darf ?

Ja darf er, zb Schwarzwild und das sogar noch nach 22:30 Uhr ;-)

Wenn er Mondlicht hat kann man doch auch noch später auf die Jagd gehen...

ja für gewöhnlich jagen Jäger in der Abend und Morgendämmerung