Mit dem Freund zusammenziehen aber viele Betreibungen?


07.09.2020, 13:14

Es sind doch nur 1 1/2 Seiten, falls das einen Unterschied macht :)

9 Antworten

Sobald Du mit Deinem Freund gemeinsam auf Wohnungssuche gehst, werden Vermieter auch Euch beide im Mietvertag haben wollen.

Deshalb ist es besser, wenn Du allein für Dich eine Wohnung suchst, die groß genug ist, dass man auch zu zweit drin wohnen kann und von der Miete her so, dass Du sie alleine stemmen kannst. Dann hast du gute Chancen, eine Wohnung zu bekommen, die Du auf jeden Fall allein anmieten solltest.

Meistens ist zwischen Unterzeichnung eines Mietvertrags und dem tatsächlichen Einzug ein längerer Zeitraum. In dieser Zeit kann man einen Freund kennen lernen und weil er so fleißig beim Umzug und bei der Einrichtung der Wohnung geholfen hat, darf er gleich drin wohnen bleiben. Erst einmal ein paar Wochen zu Besuch und dann informierst Du die Vermieterseite, dass Du beschlossen hast, Deinen Lebensgefährten bei Dir einziehen zu lassen. Da kann niemand was dagegen machen, wenn die Wohnung ausreichend groß für 2 Personen ist.

Du allein bleibst aber Mieterin laut Mietvertrag und hast es so in der Hand. Im Falle einer Trennung bist Du auf jeden Fall diejenige, die die Wohnung behalten kann. Deinen Partner, der sich womöglich im Lauf der Zeit als finanziell unzuverlässig auch Dir gegenüber gezeigt hat, könntest Du dann jederzeit von jetzt auf gleich aus der Wohnung weisen.

Umgekehrt, wenn beide im Mietvertrag stehen, gibt es erst einmal den Streit, wer die Wohnung behalten darf und wenn Du das Weite suchst, bleibst Du trotzdem weiter für die Mietzahlung und alle Schäden verantwortlich, auch wenn Du längst nicht mehr in der Wohnung wohnst und dann Dein Ex dort mit Deiner Nachfolgerin haust. Gruselig der Gedanke, nicht wahr?

Also, geh auf Nummer sicher und miete allein eine Wohnung an, in die Du dann Deinen Freund aufnimmst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
sleepingbeautyy 
Fragesteller
 07.09.2020, 13:31

Besichtigt haben wir sie bereits zusammen und ich habe erwähnt, dass wir zusammen einziehen würden.

Ich danke dir viel Mal. Super Antwort!

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sleepingbeautyy 
Fragesteller
 07.09.2020, 13:48
@bwhoch2

Noch kurz eine Frage. Wenn nun bei ihm nach einem Solidarhafter gefragt wird, kann ich mich da eintragen oder muss es jemand externes sein? Denn seine Mutter ist Rentnerin und sein Vater verstorben.

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bwhoch2  07.09.2020, 14:34
@sleepingbeautyy

Das kommt doch nur dann in Frage, wenn Dein Freund auch mit in den Mietvertrag soll und dem Vermieter die Finanzsituation zu unsicher ist. Es wäre dann gar nicht möglich, dass Du Dich als Solidarhafter einträgst, denn Du haftest doch sowieso schon als Vollhafterin.

Deshalb nochmal: Mach den Mietvertrag allein. Dein Freund muss in seiner Situation dafür Verständnis haben. Wenn dann dem Vermieter Dein eigenes Einkommen nicht reicht, könntest Du noch Deine Eltern entweder als Solidarhafter, also mit im Mietvertrag oder über eine Bürgschaft hinzu holen.

Aber auch gegenüber Deinen Eltern wäre es höchst unfair, wenn in dem Mietverhältnis dann auch Dein Freund als Mieter mit eingetragen wäre. Sie würden wohl gerne Dir aushelfen, aber nicht Deinem Freund und schon gar nicht, wenn Du vielleicht schon längst wieder aus der Wohnung ausgezogen bist und Dein Freund immer noch drin hockt.

Übrigens, aus meiner Sicht als Vermieter: Wenn Du als Mieterin passt und ich auch Deinen Freund kennen lernen konnte, der mir zwar sympathisch ist, aber die Finanzen nicht so toll, würde ich auch 10x lieber den Mietvertrag mit Dir allein machen, als den unsicheren Freund mit drin zu haben. Ich habe dabei immer die Vorstellung, dass er irgendwann allein in der Wohnung ist, auf sein Wohn- bzw. Bleiberecht pocht, aber die Miete nicht mehr schultern kann, während Du zwischenzeitlich unbekannt verzogen bist.

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Würde ich dir auch so raten. Mit so vielen Betreibungen wird es wohl schwierig für deinen Freund und auch wenn diese bereits beglichen wurden, wird ein künftiger Vermieter wohl Vorurteile haben.
Du musst ihn trotzdem im Mietvertrag als Mitmieter angeben soweit ich weiss. Aber Hauptmieterin bist du.
Du solltest dir aber auch ganz sicher sein, dass er mit seinem Geld zurecht kommt und dir auch wirklich monatlich pünktlich die Miete bezahlt. Sonst bist du nämlich allein haftbar und musst dafür aufkommen.
Aber wenn ihr vor habt zusammen zu ziehen kennt ihr euch ja bestimmt schon eine Weile und du kannst das einschätzen.

sleepingbeautyy 
Fragesteller
 07.09.2020, 13:11

Danke dir für die super Antwort.

Ich werde in Zukunft sowieso seine und meine Rechnungen begleichen und ihm dabei helfen, sein Geld etwas besser im Griff zu haben. Er hat sich schon sehr gebessert, was seine Finanzen betrifft, deshalb vertraue ich uns auch soweit.

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bwhoch2  07.09.2020, 13:12
Du musst ihn trotzdem im Mietvertrag als Mitmieter angeben soweit ich weiss. Aber Hauptmieterin bist du.

Das ist glücklicherweise falsch. Es gibt im Mietvertrag keine unterschiedlichen Rollen, wie Hauptmieter und Mitmieter. Entweder beide gleich oder nur eine Person steht drin.

Sonst bist du nämlich allein haftbar und musst dafür aufkommen.

Ist sie sowieso und schon aus diesem Grund ist es viel besser, selbst und allein die Wohnung anzumieten.

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Ja, sehr gute Idee. So hat er keine Scherereien bzgl. der Wohnung und kann sich um sein Zeug kümmern. Ist doch super. Du bist sein Schlüssel zur Wohnung, er sollte froh sein dass du das mitmachst!

sleepingbeautyy 
Fragesteller
 07.09.2020, 13:16

Danke dir. Er ist sehr froh :)

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Wenn 2 Leute einziehen wollen, dann wollen die Vermieter i. d. R auch von beiden die Schufaauskunft haben.

Wer am Ende unterschreibt ds müsst ihr unter euch ausmachen.

sleepingbeautyy 
Fragesteller
 07.09.2020, 13:11

Das wusste ich gar nicht, danke dir. Ist das in der Schweiz auch so? Bzw. ist die Schufaauskunft dasselbe wie der Betreibungsauszug?

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bwhoch2  07.09.2020, 13:12
Wer am Ende unterschreibt ds müsst ihr unter euch ausmachen.

Wenn der Vermieter beide Auskünfte verlangt, erübrigt sich das bereits.

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Österreich?