Mit anderem Ausweis in Club?

9 Antworten

Wahrscheinlich, aber Du bist Dir auch hofftentlich bewusst, dass Du eine Straftat begehst und ewig mit dieser Schuld leben musst.

Pangaea  29.03.2016, 12:24

Der Eintrag ins Führungszeugnis wird irgendwann auch mal wieder gelöscht, aber eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung kann einem doch ziemlich die Aussichten im Beruf versauen.

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FragaAntworta  29.03.2016, 12:26
@Pangaea

Mit ewig meinte ich "moralisch" nicht das Führungszeugnis, tut mir leid dass ich es nicht dazu geschrieben habe. Kein Grund gleich den Pfeil nach unten zu machen..pfff

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hängt vom türsteher ab. wir haben da keinen einfluss.. was machste, wenn du ihren ausweis verlierst bspw.? mir wäre das risiko da zu gross.. ich würde meinen ausweis auch nicht verleihen...

Das würde ich mir an deiner und an deiner Freundin Stelle nochmal gut überlegen. Das ist nämlich Urkundenfälschung, also eine Straftat http://dejure.org/gesetze/StGB/276.html

Deine Freundin kann dafür bis zu zwei Jahre Gefängnisstrafe bekommen, und du als Jugendliche (aber Strafmündige) musst ebenfalls mit einer Strafe rechnen.

CocoCoco12345 
Fragesteller
 29.03.2016, 12:25

Aber wo ist das eine Urkundenfälschung ? Das ist ja ein originaler Ausweis das ist höchstens ein Missbrauch von Ausweispapieren aber keine Fälschung. Oder nicht ?

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CocoCoco12345 
Fragesteller
 29.03.2016, 12:26
@CocoCoco12345

Und heutzutage machen das viele also auch kleine 13 jährige Kinder und dann müssten die ja jede Tag mehrere Jugendliche anzeigen.

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Pangaea  29.03.2016, 12:52
@CocoCoco12345

Lies dir mal den Paragraphen durch, den ich dir verlinkt habe. Der Missbrauch von echten Ausweispapieren fällt ebenfalls unter den Oberbegriff "Urkundenfälschung", und deine Freundin würde genauso hart bestraft wie du. Bzw. härter, denn sie könnte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Und für 13-jährige ist das völlig ungefährlich, die sind noch nicht strafmündig. Das heißt, da trifft die Strafe nur den Geisteshelden, der seinen Ausweis verleiht.

Übrigens wäre das Gericht nicht beeindruckt von dem Argument "Macht doch jeder", wenn es um eine Straftat geht. Und es ist eine Straftat.

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exxonvaldez  29.03.2016, 14:05
@Pangaea

Man muss dann halt gut darlegen, dass das Gör den Ausweis "unbefugt entliehen" (sprich: einfach aus dem Portmonee genommen) hat. Sonst macht man sich strafbar.

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Pangaea  29.03.2016, 16:12
@exxonvaldez

Na toll. Das würde bedeuten, dass sich unsere Fragestellerin dann nicht nur wegen Urkundenfälschung, sondern gleich auch noch wegen Diebstahl verantworten dürfte.

Ausbildungsplatz ade.

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exxonvaldez  31.03.2016, 16:51
@Pangaea

Braucht man für Diebstahl nicht eine Zueignungsabsicht?

Die wäre ja hier nicht gegeben.

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Das würde einen Missbrauch von Ausweispapieren darstellen. Er ist strafbar nach § 281 StGB und zwar für den Nutzer und den Überlasser. 

http://dejure.org/gesetze/StGB/281.html

Wenn ihr also erwischt werdet und die Polizei gerufen wird...

Macht das lieber nicht,das ist Betrug und somit Strafbar.