Mit 30g Cannabis erwischt (Niedersachsen)?
Guten Tag erstmal,
Ich wurde am freitag abend mit 33g cannabis auf dem fahrrad erwischt (wir wurden verpfeift), die polizei wollte mich anhalten, jedoch bin ich geflüchtet (war mit dem fahrrad unterwegs, und lag im interesse meines gefährten, er ist davongekommen, dazu hätte glaube jeder wie ich in meinem fall gehandelt), jedoch wusste ich in diesem moment nicht, dass mich drei streifenwagen+ spürhunde verfolgen, ende der geschichte, ich wurde gepackt. Meine personalien wurden begutsichtigt, ich wurde durchsucht und gefragt, ob ich etwas illegale substanzen besäße, ich bejate dieses. Generell antwortete ich mit respekt und ehrlich, generell war ich sehr kooperativ (bis auf zu den fragen zu meinem gefährten, da log ich), hätte ich mir von der polizistin auch gewünscht, sie schien ziemlich unerfahren (und respektlos) in ihrem gebiet. So weit so gut. Mein fahrrad wurde mit mir zum revier transportiert, wo erstmal meine tasche durchsucht wurde. Beschlagtnahmt wurden: -"48g brutto cannabis" (mit tüte abgewogen, darf man dann das so brutto angeben? Die tüten (zwei) wogen ca 7g, haben wir ja davor gewogen und eingeteilt) - Bong - Grinder - Messer (einhändig bedienbar, also auch illegal) - Bluntpapier (?) - Waage - Handy
Drogentest etc wurde erstaunlicherweise nicht durchgeführt (obwohl ich ziemlich stoned war, jedoch kann ich in dieser form am besten reden). Ich fragte was auf mich zukomme, sie meinten eine anzeige der staatsanwaltschaft wegen btmg und waffenbesitz, zur flucht sollte angeblich nichts kommen. Nun will ich es genauer wissen, evt hat jemand da draussen eine ahnung. Zu meiner person - 17 Jahre - Nie negativ aufgefallen/ etwas mit der polizei zu tun gehabt
Ich habe gehört es wird nur mit reinem thc gerechnet, das heisst pro gramm ca 20% (ca 7g also), womit ich also noch unter den bundesweiten 7,5g liege (hoffe ich).
Auf dem handy waren chats (ja sehr naiv, habe meine lektion gelernt, war lustiger weise das allererste mal, dass ich über 5g mithabe), die evt nachweisen können, dass ich nicht alleine damit zu tun hatte (wir wollten einen teil OHNE gewinn verkaufen). Werden nun diese auch gefährdet, wenn ja, werden die 33g mengen aufgeteilt, dh jeder 11g?
Am ende hat mich mein vater abgeholt und ich durfte mein fahrrad mitnehmen und nachhause.
Antworte auf sinnvolle fragen, und bitte KEINE belehrungen, ich glaube ich musste mir schon genug anhören.
1 Antwort
Der Drogentest hätte der Polizei ja nichts gebracht. Konsumieren darfst du was du willst das ist nicht Strafbar. Die Flucht vor der Polizei ist ebenfalls nicht Strafbar solange du niemanden dabei gefährdest.
Natürlich dürfen die das Gewicht als Brutto angeben. Es ist egal ob du 1 Gramm oder 100 Gramm dabei hast. Illegaler Drogenbesitz ist es im jeden fall. Bei weniger Gramm ist die Wahrscheinlichkeit nur groß das das Verfahren eingestellt wird.
Bei dir wird es zu einer Verhandlung kommen dafür war ist die Menge viel zu groß und du hattest eine Waffe dabei so wie Verkaufsabsicht. Dabei ist es egal ob mit oder ohne Gewinn.
Da du erst 17 bist wirst du nach Jugendstrafrecht verurteilt werden daher wird es Wahrscheinlich auf viele Sozial stunden oder kurzer Jugendarrest hinauslaufen.
Das beste ist das du dir so schnell wie möglich einen Anwalt suchst. Dieser wird dir eine große Hilfe sein und deine Frage sehr viel genauer beantworten können.
Ja, habe schon einen guten anwalt gefunden, der termin lässt aber warten. Das mit dem brutto gewicht meinte ich insofern, dass dieser wert ja nicht der wahrheit entspricht (mit tüten); und wenn die staatsanwaltschaft liest "48g", dann gehen die sicher nicht mehr von der "Normalen menge (bis 7,5g reinem thc)" aus, und rechnen sich im vorraus schon eine größere strafe an (vermutung). Aber dankeschön für die hilfreiche antwort!
Dann ist es doch um so besser für dich das du nicht getestet wurdest. Brutto-Gewicht bedeutet ja praktisch das was sie so bei dir gefunden haben. Nach allen Abzügen heißt es dann Netto-Gewicht. Eine größe Strafe wirst du schon wegen der Verkaufsabsicht bekommen je nachdem was du bei der Polizei erzählt hast.
Es ist immer das beste einfach seine aussage zu verweigern und nichts zum Sachverhalt bei der Polizei zu äußern sondern alles nur über den Anwalt.
Und den drogentest meinte ich insofern, dass ich ja mit dem fahrrad unterwegs war, und das mit drogeneinfluss, aber wenn das nicht so schlimm ist, auch ok.