Mit 30g Cannabis erwischt (Niedersachsen)?

1 Antwort

Der Drogentest hätte der Polizei ja nichts gebracht. Konsumieren darfst du was du willst das ist nicht Strafbar. Die Flucht vor der Polizei ist ebenfalls nicht Strafbar solange du niemanden dabei gefährdest. 

Natürlich dürfen die das Gewicht als Brutto angeben. Es ist egal ob du 1 Gramm oder 100 Gramm dabei hast. Illegaler Drogenbesitz ist es im jeden fall. Bei weniger Gramm ist die Wahrscheinlichkeit nur groß das das Verfahren eingestellt wird. 

Bei dir wird es zu einer Verhandlung kommen dafür war ist die Menge viel zu groß und du hattest eine Waffe dabei so wie Verkaufsabsicht. Dabei ist es egal ob mit oder ohne Gewinn.

Da du erst 17 bist wirst du nach Jugendstrafrecht verurteilt werden daher wird es Wahrscheinlich auf viele Sozial stunden oder kurzer Jugendarrest hinauslaufen.

Das beste ist das du dir so schnell wie möglich einen Anwalt suchst. Dieser wird dir eine große Hilfe sein und deine Frage sehr viel genauer beantworten können. 

Escblenzz 
Fragesteller
 01.11.2017, 06:43

Ja, habe schon einen guten anwalt gefunden, der termin lässt aber warten. Das mit dem brutto gewicht meinte ich insofern, dass dieser wert ja nicht der wahrheit entspricht (mit tüten); und wenn die staatsanwaltschaft liest "48g", dann gehen die sicher nicht mehr von der "Normalen menge (bis 7,5g reinem thc)" aus, und rechnen sich im vorraus schon eine größere strafe an (vermutung). Aber dankeschön für die hilfreiche antwort!

Escblenzz 
Fragesteller
 01.11.2017, 06:46

Und den drogentest meinte ich insofern, dass ich ja mit dem fahrrad unterwegs war, und das mit drogeneinfluss, aber wenn das nicht so schlimm ist, auch ok.

jfgonzo83  01.11.2017, 06:51
@Escblenzz

Dann ist es doch um so besser für dich das du nicht getestet wurdest. Brutto-Gewicht bedeutet ja praktisch das was sie so bei dir gefunden haben. Nach allen Abzügen heißt es dann Netto-Gewicht. Eine größe Strafe wirst du schon wegen der Verkaufsabsicht bekommen je nachdem was du bei der Polizei erzählt hast.

Es ist immer das beste einfach seine aussage zu verweigern und nichts zum Sachverhalt bei der Polizei zu äußern sondern alles nur über den Anwalt.