Mit 18 rausgeworfen , keine arbeit + Unterkunft . Was soll ich tun?

10 Antworten

Vor die Tür setzen: Sind Kinder, bis zum vollendeten 27. LJ. selbst ohne Einkommen und auf Sozialleistungen angewiesen und haben Sie zuvor keine eigene Wohnung gehabt, so bilden sie zusammen mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft. Diese kann nur aus wichtigen Gründen aufgelöst werden, was Deine Mutter dem Amt darzulegen hat.

Dir steht eine Notunterkunft und Hilfe bei der Wohnungssuche zu. Hast Du bisher keine Ausbildung begonnen, sind Deine Eltern darüber hinaus auch weiterhin unterhaltspflichtig. Das Sozialamt, respektive die Arge sind hier zur Hilfe verpflictet. Wird diese verweigert, übernimmt unser Förderverein für Integration und Behördenhilfe gern die Prüfung strafrechtlicher Verfolgung gegen die Amtsperson/en.

Die Arge -evtl. ist auch die BAA vorrangig noch zuständig- müssen nicht nur verlangen, sondern auch dabei unterstützen, dass Du eine Ausbildung oder Arbeit erhältst. Ausreichende Eigeninitiative hilft Dir aber, dass Du nicht jeden "Müll" annehmen musst, wobei ich jeden Job als ehrbar ansehe.

Die hier angesprochene Altersgrenze von 25 trifft in einigen Fällen zu und wird in einigen soz. Rechtsansprüchen auf bis zu 27 Jahre erweitert. Zudem hast Du den Anpsruch darauf, dass etwa noch zu gewährendes Kindergeld an Dich ausbezahlt wird, wenn Du eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründest.

Wenn Du bei Arge und Jugendamt nicht weiterkommst, kontaktiere mich erneut hier, über das Portal, dann erhältst Du Telefondaten. Wir sitzen zwar in Bayern, helfen aber gel. auch überregional.

Wenn zutrifft, was Du schreibst und hier nicht etwa Gewalt von Dir gegen Deine Mutter oder Ähnliches zugrunde liegt, ist hier wirklich alles falsch gelaufen.

Hallo,

keine Arbeit, kein Geld und Mutter hat Dich vor die Tür gesetzt... die ARGE will nicht zahlen und das Sozialamt erst recht nicht...

Kein Mensch muß unter solchen Bedingungen in der Bundesrepublik leben... Wende Dich an das Jugendamt... die können und müssen Dir helfen, solange Du noch keine 25 bist!!!

Ich weiß ja nicht den Grund, warum Deine Mutter Dich vor die Tür gesetzt hat, ob es nun erzieherische Massnahmen waren um Dich zu irgendetwas zu bewegen oder so... Jedenfalls solltest Du nun schnell handeln, bevor Du auf die schiefe Bahn gelangst.

Jugendamt, Pro Familia, Diakonie, AWO... das wären noch Stellen, die einem weiterhelfen könnten...

Ich wünsche Dir viel Glück!

Karsten

In vielen Kommunen gibt es Wohnheime für alleinstehende Obdachlose. Wende Dich an Caritas und Diakonie. Die erarbeiten mit Dir auch Lösungsmodelle, um aus der Situation zu entkommen. Dir steht auf jeden Fall das Kindergeld bis zum 25sten Lebensjahr zu. Ich wünsche Dir viel Glück!

ob kontakt oder nicht. wenn dein vater es finaziell kann MUSS ER dich ünterstützen. da geht kein weg drum rum.... geh nochmal zur arge und zum sozialamt und lass dir die anaträge dennoch geben. ausfüllen kann nichts schaden. so nur vom erzählen her können die schnell nein sagen.

oha tut mir leid, versuch schnell einen job zu finden

wohne solange bei freunden ... oder drohe gar deinen eltern mit einer klage .. bis 25 sind die unterhaltspflichtig (weiß nicht ob genau bis 25 aber auf jeden fall noch in deinem alter)

Ratajszczak 
Fragesteller
 19.06.2012, 01:35

was würd ich an unterhalt bekommen ?

0
HowardFrazetta  19.06.2012, 01:39
@Ratajszczak

na also deine eltern sind unterhaltspflihtig, also sie müssen genügend aufbringen damit du normal leben kannst

0
RettSan  19.06.2012, 01:45
@Ratajszczak

Unterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes, Auszubildender/Schüler/Student, der nicht mehr bei seinen Eltern lebt beträgt 670,- Euro (OLG-abhängig).

Denke aber dran, wo nichts zu holen ist, kommt auch nichts :(

...meine mutter bezieht selbst Harz 4

0