Minderjährigenhaftung, was tun?
Ich bin vor knapp einer Woche 18. geworden und ich habe einen Brief von der Arbeitsagentur bekommen, das ich 1000€ zahlen soll (Meine Mutter hat Harz 4), da das Jobcenter meiner Mutter oft Geld gegeben hat, wegen dem Harz 4 und verletzungen weshalb Sie für 2 Monate nicht zur Arbeit konnte.
Am Ende des Briefes steht, ich kann auch „Einspruch“ legen damit ich natürlich nicht mit Schulden in die Volljährigkeit starte. Ich kann auch dem Jobcenter das zahlen was ich derzeit besitze, aber das ist lediglich Geld das ich zum Geburtstag bekam?
Ich würde gern dort morgen anrufen und wärde gerne wissen, wie ich ausmachen kann das ich nix zahlen muss, da ich ja theoretisch nichts dafür kann.
6 Antworten
- Beschränkung der Minderjährigenhaftung
Die Jobcenter können es nicht sein lassen - trotz Einführung des § 1629a BGB versuchen sie es immer wieder...
Da auch ein Minderjähriger Teil der Bedarfsgemeinschaft ist, haftet er für zuviel gezahlte Gelder, auch wenn die Eltern das verursacht haben (gesamtschuldnerische Haftung); der damals Minderjährige kann dann zivilrechtlich gegen die Eltern vorgehen, um sich das Geld zurückzuholen - das läuft aber i. d. R. ins Leere, weil sie ja nichts haben...
Der Gesetzgeber hat nun die Beschränkung der Minderjährigenhaftung eingeführt - d. h. man haftet nur mit dem Vermögen, welches man am Tag des 18. Geburtstages hatte - und das ist in der Regel nichts oder lediglich ein paar Euro Taschengeld.
Du solltest nun schriftlich der Forderung widersprechen, indem Du Dich explizit auf § 1629a BGB berufst und dem Jobcenter mitteilst, daß Du am Tag des 18. Geburtstages x Euro besessen hast (ggf. Kontoauszug, Kopie Sparbuch).
Vorlagen findest Du auch im Internet.
Minderjährigenhaftung muster.
Ihre Forderung (Aktenzeichen)
Einrede und Beschränkung der Minderjährigenhaftung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie machen gegen mich eine Forderung in Höhe von (Betrag) Euro geltend. Diese Forderung ist entstanden, während ich noch minderjährig war. Zum (Datum) habe ich das 18. Lebensjahr vollendet.
Nachweis: Kopie des Personalausweises in Anlage.
Hiermit lege ich die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB ein. Ich verfügte als Minderjähriger über keinerlei verwertbares Vermögen. Aus diesem Grund beantrage ich, daß Sie die Forderung gegen mich nicht weiter verfolgen und mir eine entsprechende Bestätigungsmitteilung zuzusenden.
Ich bitte um Übersendung Ihrer Benachrichtigung bis zum TT.MM:JJJJ.
Mit freundlichen Grüßen
Du kannst erst einmal eine konkrete Summe weglassen, die Du am 18. Geburtstag hattest - das kann dann auf Nachfrage des Jobcenters nachgereicht werden, falls man Belege haben möchte.
Achte auf die Widerspruchsfrist!!!
Vielen vielen Dank, du hilfst mir damit wirklich sehr! Ich werde mich nochmal melden 😀
Hallo nochmal, ich habe jetzt der Agenur per Email den Text geschrieben per Email.
Hallo nochmal, ich habe jetzt der Agenur per Email den Text geschrieben per Email.
Das macht man nicht per E-Mail, sondern per Brief mit Deiner handschriftlichen Unterschrift - sende den gleichen Text schriftlich noch nach.
Oh, okay danke, habe sowas noch nie gemacht ich wusste das nicht. Bei dem Brief ist noch eine Anlage dabei wo es um die Vermögungsaufstellung geht. Soll ich diese auch Ausfüllen und schicken oder ist das nicht nötig da ich die Einrede zur Minderjährigenhaftung mache?
Fülle das aus - Bargeld = was man so als 18-jähriger hat (15 € oder so)
Hast Du ein Konto - wieviel ist da drauf?
Auf meinem Konto sind zurzeit 365,40€ (aufgrund meines Geburtstages)
Jedoch verstehe ich einige Angaben dort nicht, Kontokorrentverbindlichkeiten etc.
Es zählt der Kontostand um 0:00h am Beginn des Tages Deines 18. Geburtstages - den Kontstand mußt Du eintragen (also vor der Einzahlung/Überweisung der Geldgeschenke).
Ansonsten dürftest Du wohl über kein Vermögen verfügen (Notebook, PC, Fernseher etc. brauchst Du nicht angeben) - schreibe dann: kein weiteres Vermögen gehabt...
Kontokorrentverbindlichkeiten: War das Konto vor den Geldgeschenken ggf. im Minus - das wäre dann sowieso gut...
Das Problem ist das ich schon am 9.05 220€ überwiesen bekam, was ist mit dem Geld? Muss ich das auch angeben und zahlen?
Schreib den Kontostand rein - das heißt auch noch nicht, daß Du das dann auch zahlen mußt - schreib in Klammern (Geldgeschenk für den Kauf von Anziehsachen, Fühererschein, Computer, Telefon oder so etwas)
also: z. B. Kontostand (Datum Geburtstag): 220 € (Geldgeschenk für neues Smartphone)
Okay, sprich bei Kontokorrentverbindlichkeiten muss dann der Kontostand rein vom Tag wo ich 18 geworden bin um 00:00 Uhr.
Und wie kann ich soetwas nachweisen? Weil im Kontoauszug würde ja nur der Monatliche Endbetrag stehen, auf dem Brief steht: „Nachweise in Kopie“
Und dann steht dort jeweils,
Geldvermögen
Wertpapiere
Lebens-/Rentenversicherung
Immobilien
Beteiligungen an Einzelunternehmen
Sonstige Vermögen
und auf der rechten Seite:
Kontokorrentverbindlichkeiten
Immobilienkredite
Darlehensverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
Jetzt verstehe ich leider nicht wo ich genau was eintragen muss, ich habe wie gesagt auf meinem
Konto derzeit 365,40€ und an Bargeld sollten es um die 50€ sein.
Über Lebens-/Rentenversicherung weiß ich leider nichts.
Und der Rest ist für mich komplett fremd.
:(
Auf dem Kontoauszug steht jede Bewegung - da muß man den Kontostand dann zu Deinem Geburtstag ausrechnen...
Geldvermögen: da trägst Du etwas Bargeld ein und den Kontostand am 18. geburtstag (nicht den von heute) -(den Kontoauszug kopierst Du und schickst ihn mit) Vermerk: dann mit dem Geldgeschenk für irgendeine Anschaffung
Lebensversicherungen etc. hast Du ja ggf. nicht -
Wertpapiere: = z. B. Aktien hast Du wohl auch keine
Kontokorrentverdindlichkeiten wären ein Minus auf dem Konto
Der Rest sind Schulden (hast Du aber wohl auch keine)
Daher bleibt eigentlich nur der Eintrag bei Geldvermögen.
Okay, vielen Dank. Würde mich dann nochmals bei Fragen melden falls es dir nichts ausmacht, du bist mir echt eine große Hilfe
Okay nochmal eine Frage, ich müsste dann theoretisch bis Ende Mai warten um den Kontoauszug zu bekommen oder nicht? In der App wird mir nichts angezeigt lediglich der Kontoauszug vom April.
Ja - da mußt Du warten - das kannst Du dann nachreichen - wenn Du noch ungefähr weißt, wieviel auf dem Konto war schreib:
Geschätzt: x Euro - Kontoauszug kommt erst Ende Mai - wird nachgereicht
Den kannst Du dann per Mail als .pdf schicken.
In der App kann man aber meist alle Buchungen sehen - dann kannst Du das ausrechnen
Ausrechnen: Kontostand 30.04 + Einnahmen ./. Ausgaben im Mai bis zu Deinem Tag vor dem Geburtstag = Kontostand am Geburtstag 00:00h
Also am besten schonmal alles schicken und den Kontoauszug, nachreichen wenn er ankommt?
Die Anruferei kannst Du Dir sparen, da sie nicht rechtssicher ist.
Du solltest zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen:
Du suchst dir aus dem Internet den Paragraf 1629 a BGB - und liest dir durch was dazu geschrieben steht und legst dann gegen die Forderung einen schriftlichen Widerspruch ein.
Dazu legst Du dann gleich Nachweise in Kopie, was Du an deinem 18 Geburtstag auf deinem Konto oder Sparbuch hattest, wenn da nichts oder nur wenig war, dann musst Du max.diesen Betrag ans Jobcenter erstatten.
Ich würde gern dort morgen anrufen
Das sollten Sie nicht tun.
Sie sollten schriftlich Einspruch einlegen. Da müßte man genau schauen warum die Geld haben wollen, aber in der Regel wird man den Einspruch damit begründen können, das sie nicht der Hilfeempfänger waren.
Auch Minderjährige haften für Fehler der Eltern, da sie Teil der Bedarfsgemeinschaft (gesamtschuldnerische Haftung).
Aber: Berufen auf § 1629 BGB
Sozialanwalt aufsuchen.
Vielen Dank fürs Antworten. Was genau sollte ich am besten im Internet eingeben für solch eine Vorlage? Lg