Geld vom Jobcenter wenn man beim Vater wohnt?
Hallo zusammen,
Ich bin 24 und ziehe in das Haus meines Vaters (Wo auch mein Vater lebt). Habe ich Anspruch auf Harz 4?
Vielen Dank
6 Antworten
Ob Du grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 hast, kannst Du diesem Link entnehmen:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Falls Du im Haus Deines Vaters in einer eigenen abgetrennten Wohnung lebst, würdest Du Deine eigene Bedarsfgemeinschaft bilden.
Andernfalls eine Bedarfsgemeinschaft mit Deinem Vater, der dadurch automatisch auch Arbeitslosengeld 2 bezöge.
Wenn du Miete zahlen musst, ist es völlig egal, in welchem verwandtschaftlichen Verhältnis du zum Vermieter stehst.
Wenn dein Vater auch im Haus lebt, dann bildest Du unter 25 eine BG - Bedarfsgemeinschaft mit ihm, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.
Dann könntest Du nur gemeinsam mit dem Vater ggf. einen Anspruch haben, wenn der Gesamtbedarf der BG - nicht mit seinem anrechenbarem Einkommen gedeckt werden könnte.
Würdest Du eine eigene Wohnung im Haus mit Mietvertrag ohne deinem Vater haben, dann würde bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen im Regelfall auch Anspruch auf Leistungen bestehen.
Wenn du im Haus deines Vaters in einer eigenen Wohnung wohnst, ohne deinen Vater, erhältst du genauso ALG II (so heißt die Geldleistung bei "Hartz IV") wie in dem Fall, dass du in einer Wohnung in einem Haus eines anderen Vermieters wohnst.
Ein Problem könnte sein, dass Verträge zwischen Verwandten manchmal von Behörden genauer auf Plausibilität überprüft werden, also ob alles stimmt und ob alles mit rechten Dingen zugeht oder ob da zwei Leute was zusammen ausgemauschelt haben - etwa ortsunübliche Mietpreise für Schrottwohnungen.
Wenn du im Haus deines Vaters in der Wohnung deines Vaters wohnst, dann bildest du in der Regel mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft (BG), bis du 25 bist oder bis du genug verdienst, um kein ALG II mehr zu benötigen.
In einer BG hängt die Höhe des ALG II auch davon ab, wieviel Vermögen und wieviel Einkommen die anderen Mitglieder der BG haben - hier also dein Vater. Sein Haus als Vermögen bedeutet aber noch nicht, dass er zu reich ist ;-).
Gruß aus Berlin, Gerd
Dein Vater ist Teil deiner Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter wird eure Einkommensverhältnisse prüfen und danach entscheiden.. Das kann dir keiner sagen.
Wenn der Vater in einer eigenen Wohnung im ersten Stock seines Hauses wohnt und die Tochter in einer eigenen Wohnung im vierten Stock, dann wird das selten als Bedarfsgemeinschaft gewertet ;-).