Mit 18 ausziehen?

2 Antworten

Du bekommst nicht so ohne weiteres Unterstützung vom Staat. Deine Eltern sind für Deinen Unterhalt verantwortlich und bieten dir Barunterhalt zu Hause an,.

Du müsstest begründen können, warum es Dir nicht zuzumuten ist, weiter dort zu wohnen und musst Deine Eltern dafür möglicherweise verklagen, wenn sie nicht zahlen. Wie gut dann Deine Chancen sind, Unterhalt zu bekommen kann man seriös nicht vorhersagen.

Außerdem dauert es eine Weile, bis dann das erste Geld kommt. Wie wollt ihr die Zeit überbrücken?
Ganz abgesehen davon, dass euch in der Situation niemand eine Wohnung vermietet.


Baddie18w 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 21:43

Wieso soll uns keiner eine Wohnung vermieten meine Cousine ist auch während der Ausbildung ausgezogen und zweitens ist es bei uns zuhause so belastend aber meine Mama werde ich nicht verklagen

Neugierig1971  02.01.2025, 21:46
@Baddie18w

Deine Cousine hatte ein Einkommen, nämlich ihr Ausbildungsgehalt. Und möglicherweise haben ihre Eltern für sie gebürgt.

Du hast aber kein Einkommen, d. h. das Ausbildungsgehalt muss für euch beide reichen und das ist unrealistisch.

Wenn es wirklich belastend ist und das nachvollziehbar ist, hast du Anspruch auf Unterhalt bzw. bekommst einen U25-Schein und kannst Bürgergeld beantragen. Dafür reicht es aber nicht, dass es nur ein wenig stressig zu Hause ist. Das muss schon gravierend sein.

Baddie18w 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 21:52
@Neugierig1971

Doch das Geld reicht da ich nebenbei noch arbeite und meine Cousine hat keine Hilfe bekommen von ihren Eltern die Wohnung würden wir über den Namen meiner Freundin nehmen

Neugierig1971  02.01.2025, 22:25
@Baddie18w

Dann hast Du ja kein Problem, wenn das Geld auch so reicht. Dann müsst ihr nur einen Vermieter davon überzeugen.

Eure Eltern sind weiterhin unterhaltspflichtig, daher werdet ihr von keinem Amt etwas bekommen. Die Frage ist auch, wovon ihr leben und die Miete zahlen wollte und welcher Vermieter euch überhaupt eine Wohnung vermieten wird.

Weiterhin seid ihr ja im Einwohnermeldeamt gemeldet und nicht "unsichtbar". Und wenn die Freundin unter 18 ist, ist das Kindesentziehung, dann gibts noch mehr Ärger.


Baddie18w 
Beitragsersteller
 02.01.2025, 21:44

Sie ist 18

TorDerSchatten  02.01.2025, 22:32
@Baddie18w

Bist du auch 18?

Ich bin Realist, das wird nichts werden. Erstmal egal was ihr für Einkommen habt, aber ich sehe das Hindernis im Vermieter. Die wollen da kein Risiko eingehen.