Mit 17 Realschulabschluss gemacht- keine Ausbildung gefunden- muss ich wirklich das eine Jahr die Schulbank wegen der Schulpflicht drücken?
also.. ich habe schon den realschulabschluss 2016 gemacht und da ich noch 17 bin müsste ich noch 1 jahr die schulbank drücken... ich war schon paar tage in der berufsschule wegen dem berufsgrundbildungsjahr welches ich dort mache und es ist für mich reine zeit verschwendung, da ich dort sowieso nur rumsitze und fast einschlafe, weil es mich nicht interessiert. nun die frage welche folgen dies nachziehen kann..
4 Antworten
Deine Schulpflicht hat nichts mit deinem Alter zu tun, sondern mit den ableisteten Schuljahren. In Niedersachsen sind es 12. Gezählt werden alle von der Einschulung an.
Schule ist Ländersache. Manche BL haben nur 8. Da muss man aber gucken, ob die Grundschulzeit mitzählt oder erst ab Sekundarstufe. Die kommen dann auch alle auf 11-12.
Gruß S.
Nimm es als Chance und mache lieber Handelsschule, oder eine andere berufsbildende Fachschule, die Dir im nächsten Jahr die Chancen auf eine Ausbildung verbessert.
In welchem Bundesland lebst du denn? Das ist überall anders. Hier in BaWü wärst du zum Beispiel mit 16 oder Abschluss der 10. Klasse (Realschulabschluss) nichtmehr schulpflichtig.
Bei dir scheint das ja anders geregelt zu sein, also wäre es hilfreich wenn du uns diese Info gibst.
Und da es ein Berufsgrundbildungsjahr ist, besuche ich das 1. Ausbildungsjahr einer Bürokauffrau und das kann dann auch als erstes Ausbildungsjahr angesehen werden, wenn ich mich in diesem Gebiet weiter bewerbe.. aber ich habe da kein Interesse mehr..
Meiner Meinung nach ist das nicht so ganz richtig. Man musss VOLLZEITschulpflicht und TEILZEITschulpflicht unterscheiden.
Auch in BaWü schließt sich an die 9jährige VOLLZEITschulpflicht eine 3jährige TEILZEITschulpflicht an.
Wiki:
4 Jahre Besuch der Grundschule, danach 5 Jahre Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 73 - 76 SchG); zusätzlich für 3 Jahre Berufsschulpflicht oder bis zum Ende des Schuljahrs, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird oder einjähriger Besuch des Berufsvorbereitungsjahres (danach Befreiung von der Berufsschulpflicht, wenn nicht wegen eines Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig) oder Besuch einer weiterführenden Schule (§§ 77 ff SchG) oder Besuch der Berufsschulstufe an einer Sonder- oder Förderschule
Gruß S.
Dann mach ein FSJ, in der Zeit ruht die Schulpflicht ganz offiziell.
Na, wenn sie RUHT, bleibt er ja drauf sitzen. Er will sie los werden. Da ist das wenig hiflreich. Aufgeschoben, nicht aufgehoben.
Für ein FSJ ist es auch zu spät. Die werden alles zentral verwaltet und beginnen 01.10. - da wird alles belegt sein.
Wenn man eine Ausbildung macht, erfüllt man zwar automatisch seine Schulpflicht, aber noch hat er ja nichts.
Gruß S.
Ich wohne in Sachsen und müsste halt noch ein Jahr meine Schulpflicht erfüllen...