Mit 17 ohne begleitperson fahren?
Hallo,
ein bekannter hat durch zufall einen beitrag gefunden. darin steht das wenn man kurz vor dem 18 lebensjahr steht (6 monate davor) man den normalen Führerschein machen kann. und ohne begleitperson fahren darf. stimmt das?
LG Tenshi
10 Antworten
Nein das ist falsch. Wenn du mit 17 die Führerscheinprüfung bestehst, bekommst du einen Zettel wo drauf steht "Begleitendes Fahren mit 17". Du darfst auch nur in Anwesenheit der eingetragenen Personen fahren. Alleine darfst du erst fahren wenn du das 18. Lebensjahr erreicht hast, dann bekommst du auch deinen richtigen Führerschein zugeschickt.
Gruß
Du darfst laut Gesetz erst ab dem 18. Lebensjahr ohne Begleitperson in Deutschland fahren.
Gruß
Du kannst mit 16 1/2 den Autoführerschein beginnen.
Fahren darfst du dann mit 17 NUR mit Begleitperson, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt (Mindestalter, mindestens schon einige Jahre den Führerschein und nicht zu viele Punkte in Flensburg)
Bevor du 18 bist, darfst du nicht alleine fahren! Es gibt eine Ausnahmeregel:
Man kann beim Amt einen Antrag stellen, der es dir erlaubt, alleine zu deiner Arbeitsstätte oder Schule zu fahren, sollte die für dich sehr schwer zu erreichen sein. Auch hier müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein und du darfst wirklich nur den direkten Weg von dir Daheim zu Arbeit/Schule und wieder zurück fahren! Auch zum Tanken muss eine Begleitperson dabei sein!.
Ansonsten gilt: Vor 18 niemals alleine Auto fahren!
Du kannst den Lappen zwar vorm 18. Lebensjahr machen aber fahren darfst du vor dem 18. Lebensjahr nur mit einer Begleitsperson. Wenn du mit 17 deinen Führerschein machst bekommst du so ein Papier, welches dich zum Fahren mit einer Begleitsperson berechtigt. Mit diesem Papier darfst du dann noch 3 Monate nachdem du 18 wurdest fahren. Danach musst du mit deinem Führerschein fahren. Hoffe es hat geholfen ;)
also kann ich jetzt einfach den führerschein machen. fahre aber mit begleitperson und hole mit 18 meinen richtigen ab. oder muss ich dann nochmal eine prüfung machen?
Hallo,
dein Bekannter verwechselt da etwas und hat das Gelesene falsch verstanden.
6 Monate vor Erreichen des Mindestalters kann man mit der Ausbildung zur jeweiligen Fahrerlaubnis bei einer Fahrschule beginnen.
Viele Grüße
Michael
Es kann aber auch sein dass man den Schein selbst abholen muss.