Minijob ohne Studentenstatus?

3 Antworten

Es gibt einen jährlichen Steuerfreibetrag von 9000 Euro/ Jahr. Solange du weniger als das im Jahr verdienst, egal ob durch einen 450 Euro Job oder durch kurze Vollzeitbeschäftigung, bekommst du deine Lohnsteuer und Kirchensteuer zu 100 Prozent zurück geszahlt. Dabei ist aus steuerlicher Sicht zumindest egal ob du Student bist oder nicht. Krankenversichert musst du sein. Aber auch das ist unabhängig von deinem Studentenstatus.

Grüße, Andi!

Dein Studentenstatus spielt evtl. beim Kindergeldanspruch eine Rolle, nicht jedoch bei einer geringfügigen Beschäftigung!

Achten solltest du auf die 2% Pauschalsteuer, welche der Arbeitgeber für dich entrichten sollte. Du mußt dann diesen Minijob nicht in der Einkommensteueerklärung angeben, da ja dann dieser Lohn bereits pauschalversteuert ist ;-)

BilzeBob 
Fragesteller
 31.01.2018, 15:16

Im Klartext, ich muss aber keine Steuern zahlen, sondern der Arbeitgeber?!

siola55  31.01.2018, 17:36
@BilzeBob

Der Arbeitgeber muß gar nichts - er kann wählen, ob er die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet oder ob er dir diese 2% Pauschalsteuer vom Nettolohn einbehält oder eben individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers.

Siehe hierzu die minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Eine evtl. von dir einbehaltene Lohnsteuer kannst du im Folgejahr durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt rückerstatten lassen, falls du keine weiteren Einnahmen hast ;-))

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet nicht zwischen Studenten und Nicht-Studenten.

PS: Wegen verlangt den Genitiv.