Minijob mit 16?

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Bei der Beschäftigung Jugendlicher darf die Schichtzeit (Arbeitszeit plus Ruhepausen) 10 Stunden (im Gaststättengewerbe, in der Landwirtschaft, in der Tierhaltung, auf Bau- und Montagestellen 11 Stunden, im Bergbau unter Tage 8 Stunden) nicht überschreiten.

Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 JArbSchG). Jugendliche über 16 Jahre dürfen im Gaststättengewerbe bis 22.00 Uhr beschäftigt werden.