Minijob?

SofastrategeXL  03.10.2024, 02:43

Dein Lehrer ist Rechtsanwalt?

klhhjk54555 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 02:44

Ja, er hat Jura studiert und ist jetzt LEHRER

SofastrategeXL  03.10.2024, 02:45

Und warum kümmert der sich nicht um seine Angelegenheiten?

klhhjk54555 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 02:46

Um welche Angelegenheiten? Er möchte den Beruf als Jurist nicht mehr ausleben und ist demnach Lehrer geworden.

SofastrategeXL  03.10.2024, 02:47

...er soll sich wegen deinem Kindergeld um seine Angelegenheiten kümmern.

klhhjk54555 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 02:48

Verstehe ich nicht?

Hast du eine Antwort auf meine Fragen?

1 Antwort

Schon aufgrund des Alters erscheint die Auffassung des Lehrers als nicht korrekt. Eine Grundlage, warum Kindergeld zurückgezahlt werden müsste, ist auch darüberhinaus überhaupt nicht ersichtlich. Offensichtlich besteht in dem Rechtsgebiet keine Kompetenz.

Soweit in solchen Falgestaltungen zwei vermeintliche Minijobs ausgeführt werden, die jeweils unter 538€ zusammen alledings über 538€ liegen, werden beide Jobs voll sozialversicherungspflichtig; ein Job wird nach Lohnsteuerklasse 1, einer nach Klasse VI versteuert. Um die Abgaben kümmern sich die Arbeitgeber.

Vereinfacht gesagt besteht ein Anspruch auf den Mindestlohn erst ab 18 Jahren. Eine Empfehlung könnte sein, nur bei Arbeitgebern, die trotzdem Mimdestlohn zahlen, arbeiten zu wollen.


klhhjk54555 
Beitragsersteller
 03.10.2024, 11:25

Also das heißt, sobald ich 18 bin( in 4Tagen) kann ich Mindestlohn ,,verlangen,,?

Vielen Dank! Das war sehr schlüssig!