Minijob (400 €) mit Wohnsitz im Ausland?

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Hallo marks80, Tschechien gehört zur EU, hier gilt die Freizügigkeit für Arbeitnehmer, das heißt diese Menschen können problemlos bei uns in Deutschland arbeiten. Du müßtest den Minijobber ganz normal bei der Knappschaft anmelden, hier fallen für Dich als Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung an, sowie Beiträge zur Unfallversicherung. Die Versteuerung wäre pauschal möglich, hier würdest Du 2 % des Lohnes ans Finanzamt abführen.