Mini Job?

3 Antworten

Auf jeden Fall muss dein Vater den Job dann beim Jobcenter melden und entsprechende Nachweise über das Einkommen in Kopie einreichen.

Ein Freibetrag steht dir auf Erwerbseinkommen auf jeden Fall zu, dass regelt der Paragraf 11 b SGB - ll, ohne Anrechnung auf deinen Bedarf bleiben auf jeden Fall der Grundfreibetrag von 100 Euro.

Darüber hinaus gibt es auf das Bruttoeinkommen weitere Freibeträge, die dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht werden und dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen ergeben.

Das würde dann auf deinen Bedarf angerechnet und dein Vater bekäme entsprechend weniger Leistungen für dich gezahlt, müsstest dann anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deinen Vater zahlen.

Es gibt aber bei Kindern unter 25 Jahren seit Juli 2023 eine Sonderregelung, die dürfen als Schüler, Azubi oder Stundent bzw.in einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Dies würde auch für eine Übergangszeit von bis zu 3 Monaten gelten, also zwischen Schulabschluss und Beginn einer Ausbildung oder Studium.

Solltest Du diese 3 Monate überschritten haben oder gar schon 25 Jahre alt sein, gelten dann nur die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Für Dich gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen, die aktuell für unter 25-jährige Schüler und Auszubildende höher ausfallen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Also so mein letzter Wissensstand:Du kannst einen Minijob machen egal wo.Musst nur schauen wo du es machen willst und wo Stellen gesucht werden.Ich glaube dass wenn du einen Minijob machst der maximal 70 Tage dauert und du maximal 520 Euro verdienst musst du dieses Geld nicht versteuern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
isomatte  27.04.2024, 16:10

Das hat mit der Frage leider nichts zu tun, darin geht es um Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll.

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