Mindestalter einer Lehre?
Hallo :) Meine Frage lautet: Ich möchte eine Lehre als Arzthelferin beginnen. Jedoch gibt es ein Midestalter (18) . Aber bedeutet das, dass man erst ab 18 die Lehre beginnen darf oder schon mit 15 beginnt und wenn man dan ausgelehrt ist, mit 18 'richtig' beginnt? Ich freue mich auf Antworten. Lg
7 Antworten
Ich mache die Ausbildung selbst ( medizinische Fachangestellte) und habe vor 2 1/2 jahren mit 17 angefangen. Ich habe aber zum Beispiel auch ein Mädchen in der Klasse welches mit 15 angefangen hat. Daher nehme ich an dass es da keine Begrenzung in dem Sinne gibt. Wenn der Ausbilder dich für Reifen genug hält, sollte alles klappen :)
Danke für deine Antwort :) Und wo lebst du, wenn ich fragen darf? es ist ja anscheinend von Land zu Land unterschiedlich und mich interssiert es wie es in Oberösterreich abläuft :))
Das folgende gilt für Deutschland:
Im Berufenet der Arbeitsagentur kann man über den Ausbildungsberuf zur veraltet "Arzthelferin" heute "Medizinische Fachangestellte" einiges nachlesen. Guck hier:
berufenet.arbeitsagentur.de und gib Medizinische Fachangestellte ein
Eine Alterseinschränkung zum Beginn der Ausbildung gibt es da nicht. Die meisten Ausbildungsverträge werden mit Schülern abgeschlossen, die den mittleren Bildungsabschluss haben. d.h. nach Klasse 10, da ist ist man ungefähr 16 Jahre alt. Die Dauer der Ausbildung dauert 3 Jahre. Dann ist man 19 Jahre alt.
Jeder Ausbildungsbetrieb ( Arztpraxis) kann aber für sich entscheiden, welcher Schulabschluss und damit welches Alter Voraussetzung ist. Falls das bei deiner Bewerbung so ist, hat das bestimmt seine Gründe in der Fachrichtung der Arztpraxis oder in der Erfahrung des ausbildenden Arztes. .
Eine Kurzinfo gibts hier:
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/bkb/33212.pdf
Wenn da etwas von Mindestalter steht - darfst du erst mit diesem Alter die Ausbildung BEGINNEN
Als ich die Lehre zum Bankkuafmann begonnen habe war ich 16. Den Ausbildungsvertrag haben noch meine Eltern mit unterschrieben.
Soweit ich weiß, ist die doch ab 16, sowie fast alle ärztlichen Berufe.
LG