Minderjähriger hat Paypal Konto eröffnet und bei google play eingekauft - Bank im Minus

4 Antworten

Meine Frage ist nun in wie weit ich zur Rechenschaft gezogen werden kann für die Google Play Käufe,

überhaupt nicht.

für die Paypal Gebühren und für die Bankgebühren.

auch nicht.

Paypal meinte dass diese das negative Saldo solange einfrieren bis mein Sohn18 Jahre alt ist

Paypal wird damit leben müssen, dass hier ein schwebend unwirksames Geschäft abgeschlossen worden ist.

Wie sieht es denn hier mit der beschränkten Geschäftsfähigkeit und der schwebenden Wirksamkeit der Käufe aus??

Die Verträge dürften durchweg schwebend unwirksam sein, wenn es keine Einwilligung oder Genehmigung durch die Eltern gab. Eine Ausnahme kann man davon abgesehen nur für die Verträge annehmen, bei denen die Zahlung vollstänbdig erfolgreich aus Mitteln, die zur freien Verfügung standen, erfolgt ist.

Naja geschäftliche Forderungen können ja verfallen, sofern sie nicht innerhalb von 2-3 Jahren eingeklagt werden, evt. fehlt es da an der Verklagbarkeit deines Sohnes aufgrund seiner Minderjährigkeit. Evt. können die Geschäfte unwirksam sein, da sie den Taschengeldrahmen überschreiten. Ob ihr als Eltern in die Haftung genommen werden könnt, vermag ich nicht mit Sicherheit zu sagen. Dein Sohn wird lebenslang kein Paypalkonto (mehr) bekommen).

jurafragen  12.09.2014, 17:36
Naja geschäftliche Forderungen können ja verfallen, sofern sie nicht innerhalb von 2-3 Jahren eingeklagt werden

Nein, die Forderungen verfallen nicht, man kann ihnen die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Aber nicht nach 2 Jahren, sondern 3 Jahre nach Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden sind.

evt. fehlt es da an der Verklagbarkeit deines Sohnes aufgrund seiner Minderjährigkeit

Nein. Er ist rechtsfähig, er ist parteifähig, er kann verklagt werden.

Evt. können die Geschäfte unwirksam sein, da sie den Taschengeldrahmen überschreiten

Das hat schlicht nichts mit dem "Taschengeldrahmen" zu tun, sondern damit, dass hier keine der 3 Varianten einschlägig sind, nach denen der Vertrag wirksam werden könnte. Er hat nicht mit frei verfügbarem Geld ("Taschengeld") bezahlt, sondern wollte sich wohl einen Kredit erschleichen. Hat in gewisser Weise ja auch geklappt.

Ob ihr als Eltern in die Haftung genommen werden könnt, vermag ich nicht mit Sicherheit zu sagen

Die Sippenhaftung wurde abgeschafft.

Dein Sohn wird lebenslang kein Paypalkonto (mehr) bekommen

Reine Mutmaßung. Ich gehe jede Wette ein, dass die Anmeldung spätestens nach einem halben Jahr mit neuer Email-Adresse wieder funktioniert.

Ui, das ist heftig. Dass die Volksbank trotz 20€ Limit beliebig Lastschriften annimmt, finde ich ehrlich gesagt auch komisch.

Aber egal: Dein Sohn hat da definitiv großen Mist gebaut. Allein sich als volljährig auszugeben und dann so viel Geld auf den Kopf zu hauen. Dass Paypal bereit ist die Forderung einzufrieren, finde ich eigentlich ganz akzeptabel.

Ich hab jetzt noch mal nachgesehen: https://www.vr.de/junge-leute/tipps-und-wissen/jugendkonto.html

Dort steht eigentlich, dass das Jugendkonto nicht überziehbar ist. Wie kommt es zu den 400€ minus? Hat Papypal da solange mitgemacht?

KatjaB82 
Fragesteller
 12.09.2014, 16:02

Vielen Dank für die Antwort. Er hat fleißig im Minutentakt bei Clash of Clans Goldsäcke zu je 4,45€ gekauft. Diese versuchte PayPal natürlich vom Konto einzuziehen. Da dieses jedoch nicht mehr gedeckt ist entstehen bei PayPal jedesmal 5€ Gebühren pro Einkauf und bei der Bank 10 € Rücklastgebühren. Hoffe das mir die Bank entgegenkommt. Ist es nicht in der Verantwortung von PayPal das Geburtsdatum oder die Identität zu überprüfen? Es ist echt zum verzweifeln

Tengen  12.09.2014, 16:05
@KatjaB82

Boah krasses Ding. Ich denke, da sollte es auch seitens der Bank aber ne Kulanzregelung geben. Aber deinem Sohn würde ich echt alles pfänden.. ;-)

KatjaB82 
Fragesteller
 12.09.2014, 16:08
@Tengen

Ist schon geschehen ;-)

jurafragen  12.09.2014, 17:30
Dass Paypal bereit ist die Forderung einzufrieren, finde ich eigentlich ganz akzeptabel.

Das machen die aber auch nur, dass die hoffen, doch noch Geld zu sehen. Einen Anspruch haben sie aber wohl eher nicht.

Dort steht eigentlich, dass das Jugendkonto nicht überziehbar ist

"Dort" ist aber keine Internetseite der Bank, sondern des Spitzenverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken. Davon abgesehen scheitert die Kreditaufnahme daran, dass das Gesetz hier etwas anderes vorsieht, nämlich die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht.

hey, ich verstehe deine Sorgen, doch er hat großen Mist gebaut: Er hat bei der Registrierung mit falschem Geburtsdatum den AGB zugestimmt. Er hat eine falsche Angabe gemacht und sich als Volljähriger ausgegeben. Zudem wahrscheinlich die AGB missachtet. Ihr werdet wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Auch wenn er nicht Geschäftsfähig ist, hat er dies doch angegeben (Paypal). Am besten nimmst du ihm alle Geräte weg, dann macht er sowas nicht mehr. Gruß ANSW3R

jurafragen  12.09.2014, 17:31
Ihr werdet wohl auf den Kosten sitzen bleiben

Wie kommst du darauf?

Auch wenn er nicht Geschäftsfähig ist, hat er dies doch angegeben (Paypal)

Ah ja. Der Gesetzgeber war anderer Meinung. Da ist man eben von 7 bis unter 18 beschränkt geschäftsfähig, egal ob man lügt oder nicht. Nennt sich Minderjährigenschutz.