Mietvertragsklauseln

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Eine durchgestrichene oder unwirksame Klausel macht nicht den ganzen Vertrag ungültig, sondern nur die betreffende Klausel.

Kleintiere, egal was im Vertrag steht oder nicht, dürfen immer gehalten werden. Nur Hunde und Katzen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

Wenn in einem Mietvertrag ein Absatz/eine Klausel durchgestrichen ist, ist diese/r dann automatisch unwirksam ?

Wenn etwas durchgestrichen ist, dann ist es auch nicht Bestandteil des Mietvertrages und somit ist Tierhaltung erlaubt.

Wenn in einem Mietvertrag ein Absatz/eine Klausel durchgestrichen ist, ist diese/r dann automatisch unwirksam ?

Nein, aber nicht Vertragsbestandteil.

Allerdings hat der VM ganz offensichtlich an anderer Stelle wirksam Hund- und Katzenhaltung untersagt und dich sogar extra unterschreiben lassen "Katze kommt nicht mit".

Was ist also deine Frage? Meine Antwort wäre: Entweder ziehst du nicht ein oder die Katze.

G imager761

Wenn die Haustierklausel durchgestrichen ist, gibt es diese nicht, d.h. Haustierhaltung ist generell erlaubt.

Ukefalle 
Fragesteller
 18.01.2013, 18:28

Das dachte ich mir, aber mündlich ist aufgemacht, dass ich nur Kleintiere, also keine Katzen und Hunde halten darf. Im Haus leben allerdings noch mehr Katzen und ich darf keine haben, weiß nicht so genau warum. Musste sogar extra noch dazu schreiben 'Katze kommt nicht mit'. Hätte ich das nicht tun sollen ?

Es läuft alles über die Hausverwaltung.. den Hausbesitzer und damit eigentlichen Vermieter kenne ich nicht.

imager761  18.01.2013, 18:54
@Ukefalle

Musste sogar extra noch dazu schreiben 'Katze kommt nicht mit'.

Ja und was fragst du dann?

Es läuft alles über die Hausverwaltung.. den Hausbesitzer und damit eigentlichen Vermieter kenne ich nicht.

Was nicht ausschliesst, dass die HV im Sinne oder mit Vollmacht des Eigentümers handelt.

anitari  19.01.2013, 08:08

d.h. Haustierhaltung ist generell erlaubt.

Aber nur Kleintiere. Hunde und Katzen sind trotzdem genehmigungspflichtig.

deFleescha  23.01.2013, 03:18
@anitari

Das ist so nicht korrekt.

Wenn in einem Mietvertrag Tierhaltung generell erlaubt ist, oder hier eine unwirksame Klausel bzgl. Tierhaltung steht, dann darf jedes nicht gefährliche und nicht ungewöhnliche Haustier gehalten werden, ohne hier eine extra Bestätigung durch den Vermieter einholen zu müssen, dies schließt Hunde und Katzen ein. Auch dann, wenn sich Nachbarn beschweren sollten.