Mietvertrag über Zimmeranzahl?

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Wie darf man das verstehen? Je Zimmer 200 €? Oder kostet eine 2-Zimmer-Wohnung 450 € und eine 3-Zimmer-Wohnung im gleichen Haus 600 €?

Eigentlich egal, denn was den Mietvertrag anbelangt, bedeutet das nur, Du hast 3 Zimmer gemietet und bewohnst 3 Zimmer und somit wäre der Vertrag erfüllt.

Ob wiederum die Miethöhe in Ordnung ist oder überteuert, wäre wiederum eine Sache der tatsächlichen Fläche, aber da die Miete ok ist, gibt es auch hier nichts zu beanstanden. Mietpreis über Zimmeranzahl ist auf jeden Fall in Ordnung.

Bei der Jahresabrechnung müssen allerdings die Positionen, die nicht über den tatsächlichen Verbrauch und auch nicht vertraglich nach Personen umgelegt werden, nach dem gemieteten Flächenanteil an der Gesamtfläche des Wohnobjekts bemessen werden. Da heißt es dann Fläche der drei Zimmer ausmessen, Balkon oder Terrasse nicht vergessen und addieren. Wenn es dann eine deutliche Abweichung zu der in der Abrechnung ausgewiesenen Fläche gibt, ist das zu reklamieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
bwhoch2  17.01.2022, 08:56

Danke für die Auszeichnung.

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Das kommt oft vor, bei Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen. Ist also nichts ungewöhnliches.

Werden Kosten und Lasten verteilt, muss der Verteilerschlüssel allerdings stimmen.

Rüge also die Abrechnung, wenn sie nicht ordnungsgemäß ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Anzahl der Zimmer und die m² der Wohnfläche sind nicht für den Grundmietpreis massgeblich. Es wird eine Wohnung als Mietsache vermietet und dafür verlangt der Vermieter einen monatlichen Mietpreis. Betriebskosten kommen anteilig oben drauf, aber deren Abrechnung muss in den Positionen, die im MV nach m² bestimmt sind, auch nach m² abgerechnet werden. Daher muss der Vermieter spätestens in der ersten BK-Abrechnung die m² der Mietwohnung angeben, weil die BK prozentual zur Gesamtwohnfläche des Hauses berechnet werden.

Der Mietvertrag kann so abgeschlossen werden. Allerdings müssen Betriebskosten mit Schlüssel Wohnfläche exakt nach der tatsächlichen Wohnfläche abgerechnet werden. Gleiches gilt für Mieterhöhungen, auch diese müssen auf der konkreten Wohnfläche basieren.

Alle NK die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden können müssen nach Wohnfläche umgelegt werden.

Ob die im Mietvertrag steht oder nicht spielt keine Rolle.

Zur Wohnfläche zählen alle Räume, nicht nur der Zimmer, innerhalb der Wohnung. Auch Küche, Bad, Flur und, falls vorhanden, die Abstellkammer.

Auch ein Balkon oder eine Terrasse kann zum Teil dazu gerechnet werden.