Mietvertrag gültig ohne Unterschrift?

10 Antworten

Der schriftliche Vertrag ist ohne Unterschrift nicht rechtsgültig. Aber: Ein Mietvertrag kann auch mündlich vereinbart werden. Wenn also darüber hinaus - wie Luzey schon geschrieben hat - schlüssiges Handeln stattgefunden hat (Schlüsselübergabe, Mietzahlung, Kautionszahlung o.ä,), dann habt ihr einen Vertrag. Auch dann, wenn der Vermieter gesagt hat: "Sie haben die Wohnung". Natürlich ist es immer etwas schwierig, einen mündlich abgeschlossenen Vertrag zu beweisen, wenn die andere Seite das Gegenteil behauptet und Du keinen Zeugen hast.

Die Existenz eines vom Vermieter unterschriebenen Vertrages, dessen beidseits unterschriebene Ausführung nur beim Vermieter liegt, ist natürlich auch schwer zu beweisen.

Du hast beide Exemplare unterschrieben und der Vermieter Dein Exemplar, damit ist der Vertrag wirksam/gültig. Der Vermieter kann seine Unterschrift auf seinem Exemplar jeder Zeit nachholen.

Anders rum wäre es genau so.

ja den der Eine ist unterschrieben.

dein vertrag sollte schon seine unterschrift haben....

Schlüssiges Handeln also ja!