Mietrecht: Darf der Vermieter den Wochenendaufenthalt untersagen? (Bitte vollständig lesen)?

6 Antworten

Duales Studium: ich gehe davon aus, dass zu abwechselnd mal für einige Monate an deinem Arbeitsplatz in einem Betrieb/Behörde ganz normal arbeitest und dann für einige Monate (5?) auf der Uni studierst - das bedingt in der Tat einen ständigen Ortswechsel, wenn Arbeits- und Studienplatz sich nicht in einer Stadt befinden

bei einer normalen Mietwohnung kann ich mir eine solche Beschränkung nicht vorstellen - ich denke in deinem Fall natürlich vor allem an eine möblierte Wohnung

Frage ist nur: welcher Vermieter vermietet immer so kurzfristig und dann ist da noch die Frage der gesetzlichen Bestimmungen, die -von Kommune zu Kommune verschieden- die Vermietung von Wohnungen als Ferienwohnung untersagt - das ist bei dir zwar nicht der Fall, du bist ja kein Urlauber , vielleicht wurde das in den Bestimmungen übersehen

vielleicht handelt es sich aber auch um einen Pensionsbetrieb für auswärtig Beschäftigte, die am Wochenende nach Hause fahren - dann wird der Pensionsbetrieb für das Wochenende eingestellt bzw. auf das betriebstechnisch erforderliche Minimum heruntergefahren, um Kosten zu senken - so etwas hat es früher teilweise in Wohnheimen von Betrieben in Großstädten gegeben, die Arbeitskräfte vom Land benötigt haben - der Werksbus brachte sie dann jeweils am Freitag zurück nach Hause und am Montag früh 4h/5h holte er sie wieder ab

- ob es heute noch so ist, weiß ich nicht, aber es wäre eine Erklärung

Es handelt sich bei solchen Wohnmöglichkeiten um sogenannte Pendlerwohnungen, die der Mieter nur an Wochentagen mutzt und am Wochenende nach Hause fährt.

Der Vermieter hat dann am Wochenende mehr Ruhe.

Diese Art der Vermietung ist nicht unüblich.

Manche Vermieter schließen Mietverträge für Wochenendheimfahrer ab, z. B. für sogenannte Monteurwohnungen.

Der Mietvertrag ist dann rechtens, wenn er von beiden Parteien so akzeptiert und unterschrieben wird.

Hört sich für den Laien zwar recht sinfrei an, ist aber schon rechtens.

Das gibt es häufiger. Vermietung an Wochenendheimfahrer, weil man z.B. selbst einer ist. Unter der Woche arbeiten woanders und am Wochenende zu Hause.

Damit muss man seine Wohnung nicht aufgeben, kann jederzeit zurück und nimmt trotzdem Miete ein.

Absolut nicht unüblich.