Mietrecht / Bayern / Darf der Vermieter das?

8 Antworten

Mehr oder weniger Wahrheit steckt in den bisher vorliegenden Antworten. Eigentlich müsste man den Mietvertrag sehen um richtig antworten zu können.

Wenn der Vermieter einen Pauschalmietvertrag abgeschlossen hat, dann kann er keine Nachtragsforderungen einseitig durchsetzen. Da es sich um ein Mietshaus mit Wohnungen und Ferienwohnungen handelt, also mehr als 2 Mietwohungen, muss der Vermieter die Heiz- und WW-Kosten aus dem Pauschalvertrag herauslösen und nach Verbrauch/m² gemäß Heizkostenverordnung mit den Miete abrechnen.

Ist der Pauschal-MV nicht mit einer Anpassungsklausel BK versehen, kann der Vermieter die Nettomiete nur nach den gesetzlichen Vorgaben erhöhen. Dabei sind die Betriebskosten nicht veränderbar, weil pauschal vereinbart.

Es gilt der § 556 (2) und (4) BGB

Ja, das darf der Vermieter, denn die Pauschalmiete bezieht sich auf den Mietvertrag mit einer Person und nicht mit zweien. Dass bei zwei Personen der Verbrauch steigt, liegt in der Natur der Sache.

ChristianLE  24.03.2022, 13:31

Deine Argumentation ist zwar vollkommen schlüssig und logisch, aber tatsächlich darf der Vermieter keine zusätzlichen Pauschalen verlangen. Wie will er denn nachweisen, dass der Verbrauch hierdurch tatsächlich um 3€ pro Tag steigt?

Vielmehr müsste er am Ende des Jahres prüfen, ob die ihm entstandenen Kosten von der Pauschalmiete abgedeckt sind. Wenn nicht, dann könnte er anpassen.

Das ist das Schicksal von Pauschalmieten. Wenn der Mieter mal nicht drei Wochen in der Wohnung ist und nichts verbraucht, kassiert der Vermieter dennoch ab.

Genauso gut kann bei so einer Pauschalmiete jeden Tag 3x vom Hauptmieter gebadet werden und der Vermieter macht ordentlich Miese.

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der Vermieter hat absolut keine Handhabe. Du bist nur zu Besuch. das muss er dulden.

als Dauergast, hätte dein Vermieter eine Handhabe die Nebenkosten zu erhöhen. da es sich um eine "Warmmiete" handelt, wird er die Miete erhöhen. bei einer Verweildauer von 5-6 Wochen kann man da schon Dauergast reden.

Auch in einem Pauschalmietvertrag kann der VM den Anspruch haben, die Miete zu erhöhen, wenn sich nicht nur vorübergehend sondern mehr oder weniger dauerhaft mehr Personen in der Wohnung aufhalten als zu Beginn des Mietverhältnisses. Man nennt das "Vertragsanpassungsanspruch". Allerdings - und da wird es problematisch aus Vermietersicht - müsste dieser auch begründet und kalkulatorisch nachvollziehbar sein. Bei einer nur wochenends bestehenden Mehrbelegung dürfte der Erhöhungsanspruch sich im niedrigen zweistelligen Eurobereich / Monat bewegen, denn Heizkostenmehrungen treten ja nicht auf, sondern nur KW/WW-Mehrung - und das macht hochgerechnet auf 365 Tage vermutlich hier kaum etwas aus.

NB.: Der Mehrverbrauch dürfte sich schon deswegen faktisch nicht nachweisen lassen, da hierzu m.E. Einzelabrechnungseinheiten (Zähler) je Einheit nötig wären. Nur - wenn es die gäbe, dürfte keine Pauschalmiete inkl,. Strom/Wasser angewandt werden.